Rohstoffe

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 17:55

Als Rohstoffe werden alle unbehandelten natürlichen Ressourcen bezeichnet die unverändert aus ihrer natürlichen Quelle genommen werden. Rohstoffe können als Endprodukt oder Ausgangsmaterial zur Weiterverarbeitung in der Produktion verwendet werden.

Rohstoffe lassen sich nach bestimmten Kriterien unterscheiden. Nach ihren natürlichen Eigenschaften können diese in organische und anorganische Rohstoffe unterschieden werden. Nach dem Kriterium der Regenerierbarkeit können erneuerbare und nicht-erneuerbare Rohstoffe unterschieden werden. Als nicht-erneuerbare Ressourcen gelten Mineralien und fossile Rohstoffe. Der Einsatz von Rohstoffen ist für alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe notwendig und sollte deshalb einer umfassenden Planung, die ihren Ursprung bereits in dem Unternehmenskonzept finden sollte, unterliegen.

Hinsichtlich der Herkunft können Rohstoffe aus der Biosphäre, Hydrosphäre, Erdatmosphäre und der Lithosphäre unterschieden werden. Auch die Gewinnung und Verwendung der Rohstoffe stellt ein Unterscheidungskriterium dar. Während Agrarrohstoffe von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geliefert und für die Herstellung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln verwendet werden, werden Industrierohstoffe  aus anorganischen und fossilen Ressourcen über den Abbau von Bodenschätzen im Bergbau gewonnen und zur Erzeugung von Energie, dem Einsatz in der chemischen Industrie, Schmuckindustrie und Elektroindustrie verwendet.

Rechnungsabgrenzung

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 11:21

Zur periodengerechten Ermittlung des Erfolgs eines Unternehmens wird eine Rechnungsabgrenzung über die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz gebildet. Über die Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Vorgänge bei denen eine Zahlung im Vorjahr, der Aufwand allerdings erst im Berichtsjahr entstanden ist, periodengerecht zugeordnet. Ausstehende Zahlungen können nicht über einen Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden, diese sind als Forderungen zu verbuchen.

Zu unterscheiden sind im Rahmen der Rechnungsabgrenzung die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen für Aufwände gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet werden, die einer Unternehmergesellschaft im Berichtsjahr angefallen sind aber bereits im Vorjahr zu Zahlungen geführt haben. Den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorgänge zugeordnet, bei denen eine Zahlung im Vorjahr eingegangen ist, der Ertrag aber erst im Berichtsjahr entstanden ist.

In der Regel besteht für Rechnungsabgrenzungsposten eine Aktivierungspflicht, für das Disagio ist im Sinne von § 250 Abs. 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht begründet. Ein Aktivierungswahlrecht besteht ferner für Zölle und Verbrauchsteuern die als Aufwand für Gegenstände des Vorratsvermögens anfallen, gezahlte Umsatzsteuer am Bilanzstichtag, Anzahlungen für Vorräte und das Disagio.

Privateinlage

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 11:57

Stellen Unternehmer einem Betrieb Privatvermögen in Form von Erzeugnissen, Geld oder Waren für unternehmerische Zwecke zur Verfügung handelt es sich um eine Privateinlage. Als Einlagenwert wird in diesem Zusammenhang der Wert bezeichnet, der die Privateinlage umfasst. Der Ansatz der Privateinlage stellt im Regelfall einen Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar.

Insbesondere im Zuge der Existenzgründung werden oftmals Privateinlagen geleistet um fehlendes Kapital kompensieren zu können. Die Durchführung einer Privateinlage kann ferner im Zuge der Überbrückung etwaiger Liquiditätsengpässe notwendig und sinnvoll sein. Die Privateinlage ist in der Buchführung zu erfassen und wirkt erhöhend auf das Eigenkapital. Aus der Abschreibung der Privateinlage wird es möglich steuerliche Vorteile über die verbundene Gewinnminderung zu erwirken.

Im Falle der Anschaffung des für die Privateinlage angedachten Wirtschaftsgutes innerhalb von 3 Jahren vor der Privateinlage wird der Teilwert maximal in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung entspricht grundsätzlich dem Einlagenwert.

Organisation

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 14:42

Eine Organisation wird als soziales Strukturgefüge bezeichnet, welches durch das planmäßige Zusammenwirken von Menschen zur gemeinsamen Zielerreichung entsteht. Die Organisation kann nach funktionalen und strukturellen Gesichtspunkten definiert werden.

Auf funktionaler Ebene stellt die Organisation die Gesamtheit aller auf Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsprozessen bezogenen Regelungen dar. Zentrales Merkmal einer Organisation ist aus funktionaler Sicht das Handeln des Organisierens in Form der Aufgabenverteilung auf die Mitglieder der Organisation. Wichtig ist es dabei sicherzustellen, dass jedwedes Handeln  an übergeordneten Zielen (strategische Ziele) eines Unternehmens wie der Unternehmergesellschaft ausgerichtet wird.

Aus struktureller Sicht stellt die Organisation eine Institution dar, in der wechselseitige Handlungen in einer arbeitstechnischen und hierarchischen Koordination miteinander verknüpft sind. Nach betriebswirtschaftlicher Anschauung kann die Organisation nach einer instrumentellen und institutionellen Sicht definiert werden. Die instrumentelle Sicht stellt die Organisation als eine Strukturierung und Koordination von Personen, Sachmitteln und Informationen dar, die zur Erreichung von Unternehmenszielen geschaffen wird. Gemäß der institutionellen Sicht stellen Organisationen Systeme aus Individuen dar, die zum Zweck der gemeinsamen Erreichung von Zielen über einen längeren Zeitraum bestehen.

Neutraler Aufwand

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 15:16

Jeglicher Aufwand, der nicht durch die Umsetzung der Betriebsaufgabe in regelmäßiger Form im betrieblichen Leistungsprozess entsteht, wird als neutraler Aufwand bezeichnet, und ist nicht kostenwirksam.  Als neutraler Aufwand werden betriebsfremde Aufwände, außerordentliche Aufwände, periodenfremde Aufwände und sonstige neutrale Aufwände im Rahmen der Kostenrechnung bezeichnet.

Betriebsfremder Aufwand als eine Art des neutralen Aufwands, wie beispielweise Zahlungen für nicht betrieblich genutzte Gebäude oder Grundstücke, steht nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe eines Unternehmen. Außerordentlicher Aufwand fällt betriebsbezogen aber in unregelmäßiger Höhe und Zeit an. Der periodenfremde Aufwand stellt Aufwand dar, der betriebsbedingt anfällt allerdings einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen ist. Dem periodenfremden Aufwand werden beispielsweise Mietvorauszahlungen zugerechnet.

Darüber hinaus werden alle Posten die im Rahmen der Kostenrechnung gesondert behandelt werden als sonstiger neutraler Aufwand dem neutralen Aufwand zugeordnet. Beispiele für sonstigen neutralen Aufwand stellen Abschreibungen und Zinsen die für das Fremdkapital gezahlt werden müssen dar.

Die veröffentlichten Beiträge im Oktober 2010

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 15:13

Als Kapitalkosten werden alle direkten und indirekten Kosten bezeichnet die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kapitalbedarfs für den Überlassungszeitraum anfallen. Eine Form der Kapitalkosten stellen Zinskosten dar, die an den Kapitalgeber für die Zur Verfügung Stellung von Kapital  an den Kapitalgeber zu zahlen sind. Welche Kapitalkosten unterschieden werden können stellt der Beitrag zu den Kapitalkosten dar.

Kontrollmitteilungen sind im Rahmen der Besteuerung von Einnahmen in Abständen an das zuständige Finanzamt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung von Einnahmen zu tätigen.Welchen Zweck Kontrollmitteilungen haben wird im Beitrag umfassend erklärt.

Im Rahmen der Kundenbindung versuchen Unternehmen Stammkunden aus der Laufkundschaft zu gewinnen und zu halten. Um zu erreichen, dass Personen oder Institutionen regelmäßig über einen längeren Zeitraum Geschäftsbeziehungen unterhalten werden je nach Branche unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt. Wie die Kundenbindung in den verschiedenen Branchen umgesetzt werden kann erfahren Unternehmer im entsprechenden Artikel.

Alle lohnbezogenen Ausgaben, die einem Unternehmen durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern innerhalb eines bestimmten Zeitraums entstehen,  werden als Lohnkosten bezeichnet. Die Berechnung der Lohnkosten kann auf verschiedene Wege erfolgen und dementsprechend zu verschiedenen Ergebnissen führen. Alles zur Berechnung der Lohnkosten stellt der Beitrag zu den Lohnkosten umfassend dar.

Über die Schließung von einem Mietvertrag wird die Gebrauchsüberlassung eines Mietgegenstandes auf Zeit gegen die Zahlung eines Entgeltes vereinbart. Die Schließung von einem Mietvertrag bedarf zweier wechselseitig übereinstimmender Willenserklärungen und mündet in einem gegenseitigen Vertrag.Welche gesetzlichen Regelungen zum Mietvertrag existieren wird im Artikel zum Mietvertrag aufgezeigt.

Mietvertrag

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 19:09

Über die Schließung von einem Mietvertrag wird die Gebrauchsüberlassung eines Mietgegenstandes auf Zeit gegen die Zahlung eines Entgeltes vereinbart. Die Schließung von einem Mietvertrag bedarf zweier wechselseitig übereinstimmender Willenserklärungen und mündet in einem gegenseitigen Vertrag. Gesetzlich geregelt ist die Vermietung im Mietrecht in §§535 bis 580a BGB. Für die Gestaltung von Formularverträgen gelten die Vorschriften §§ 305 – 310 BGB entsprechend.

Ein Mietvertrag kann für gebrauchsfertige bewegliche und unbewegliche Sachen bzw. Sachteile geschlossen werden.  Aus dem Mietvertrag ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten für die Vertragspartner. Der Vermieter verpflichtet sich dem Vertragspartner die gemietete Sache zum Gebrauch zu überlassen und der Mieter ist im Gegenzug dazu verpflichtet den vereinbarten Mietzins zu bezahlen und die Sache zum vereinbarten Mietende dem Vermieter zurückzugeben. Die entstehenden Kosten bzw. Erlöse für die Miete von Bürogebäuden etc. bzw. etwaige Mieteinnahmen aus der Vermietung sollten in die Erstellung des Liquiditätsplans als Bestandteil von dem Businessplan Existenzgründung einfließen.

Für die verschiedenen Nutzungsarten von einem Mietvertrag können mehrere Mietvertragstypen unterschieden werden. Als spezielle Art des Mietvertrags regelt der Untermietvertrag die Gebrauchsüberlassung einer Mietsache die vom Vermieter ebenfalls gemietet ist. Eine solche Gebrauchsüberlassung an Dritte ist in §§ 540, 553 BGB geregelt.

Lohnkosten

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 19:28

Alle lohnbezogenen Ausgaben, die einem Unternehmen durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern innerhalb eines bestimmten Zeitraums entstehen,  werden als Lohnkosten bezeichnet. Die Berechnung der Lohnkosten kann auf verschiedene Wege erfolgen und dementsprechend zu verschiedenen Ergebnissen führen.

Als eine der Ursachen für die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland werden die Lohnkosten angesehen. Nach individueller Anschauung seien die Lohnkosten im internationalen Vergleich zu hoch und machen dementsprechend den deutschen Standort unattraktiv. Aufgrund der in Osteuropa und Südostasien vorherrschenden deutlich niedrigeren Lohnkosten ergibt sich für Deutschland ein nicht unerheblicher Wettbewerbsnachteil. Dementsprechend sollte die Verwirklichung einer Geschäftsidee gut überlegt sein und über die Erstellung von einem fundierten Businessplan gegebenenfalls unter Verwendung einer Businessplan Vorlage abgesichert werden.

Möglichkeiten der Berechnung der Lohnkosten stellt die Ermittlung der absoluten Lohnkosten pro Stunde oder pro Kopf dar. Aufgrund der erhöhten Aussagekraft bietet es sich allerdings an, die Lohnstückkosten anzusetzen, da diese auf Basis der erwirtschafteten Leistung ermittelt werden.

Kundenbindung

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 19:37

Im Rahmen der Kundenbindung versuchen Unternehmen Stammkunden aus der Laufkundschaft zu gewinnen und zu halten. Um zu erreichen, dass Personen oder Institutionen regelmäßig über einen längeren Zeitraum Geschäftsbeziehungen unterhalten werden je nach Branche unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt.

Im Handel werden Kunden durch Belohnungen nach einem Kauf-Akt in Form von Geschenken, Boni und Prämien bzw. vor dem Kauf durch Rabattankündigungen oder während des Kaufs über die bevorzugte Behandlung animiert, in wiederholender Form Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmen wie beispielsweise einer Unternehmergesellschaft zu unterhalten. Im Geschäftskundenbereich werden Studien zufolge die größten Erfolge in der Kundenbindung über privat nutzbare Vergünstigungen erreicht. Als Maßnahmen einer gezielten Kundenbindung im Handel können Kundenzeitschriften, Newsletter, Couponing, Kundenkarten und Werbespiele zum Einsatz kommen.

In der Industrie wird mit der Kundenbindung die hohe Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens eines Folgeauftrags verstanden. Kommen Kundenbindungsprogramme zum Einsatz wird über die Einteilung der Kunden nach Attraktivität eine Abstufung in der Intensität der Anstrengungen zur Kundenbindung realisiert.
Idealtypisch sind ist dabei die Klassifikation in A-Kunden die den größten Umsatz- und Gewinnanteil ausmachen und über Schulungs- und Kooperationsangebote gebunden werden sollen, B-Kunden die einen hohen Anteil am Tagesgeschäft aufweisen und mit Serviceleistungen gebunden werden und C-Kunden für die kaum bis kein Kundenbindungsinteresse besteht, gebräuchlich.

Kontrollmitteilungen

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 14:17

Kontrollmitteilungen sind im Rahmen der Besteuerung von Einnahmen in Abständen an das zuständige Finanzamt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung von Einnahmen zu tätigen. Über Kontrollmitteilungen ist es dem Finanzamt möglich die Angaben von Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu überprüfen bzw. bei fehlenden Angaben zu vervollständigen.

Kontrollmitteilungen werden von Finanzbeamten oder Dritten beispielsweise nach steuerlichen Außenprüfungen an das Finanzamt angegeben. Im Rahmen von Kontrollmitteilungen können Informationen zum Kauf bestimmter Gegenstände wie PKWs oder Grundstücke die über ein Geschäftskonto abgewickelt wurden, weitergegeben werden, die anschließend in der Steuerakte des Betreffenden gesammelt und gegebenenfalls gegen ihn geltend gemacht werden.

Das über Kontrollmitteilungen umgesetzte Kontrollsystem des Staates erstreckt sich auch auf internationale Kapitalbewegungen und Abschlüsse von Geschäften. Im Zuge des zwischenstaatlichen Austauschs von relevanten Informationen zu Steuerbürgern können verschwiegene Steuereinnahmen ausfindig gemacht werden und dem Steuerschuldner angetragen werden.  Über die Verwirklichung des sogenannten Korrespondenzprinzips werden sowohl juristische als auch natürliche Personen kontrolliert.
Über Kontrollmitteilungen die aus Außenprüfungen erstellt werden, können Angaben zu etwaigen Schmiergeldern, branchenunüblichen Honoraren bzw. Provisionen und Entgelte an nebenberuflich tätige Personen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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