Der Businessplan für eine fachkundige Stelle

Abgelegt unter: Businessplan — JG @ 12:23

Der Businessplan für eine fachkundige Stelle ist immer dann notwendig, wenn ein Antrag auf Bewilligung eines Gründerzuschusses gestellt wird. Vor allem die Bundesagentur für Arbeit bzw. die ARGE ist nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches daran gehalten, eine Stellungnahme zum Businessplan einzufordern. Die fachkundige Stelle beurteilt die Tragfähigkeit und Plausibilität des Geschäftkonzeptes.

Eine fachkundige Stelle im Sinne des Sozialgesetzbuches stellt die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Fachverband, das Kreditinstitut, Steuer- und Unternehmensberater, der Wirtschaftsprüfer und eine berufsständische Kammer dar. Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer frei. Geprüft werden die Voraussetzungen, die der Existenzgründer zur Grundlage seiner Entscheidung macht, dazu gehört vor allem der Businessplan und die darin enthaltene Rentabilitätsvorschau.

Zu beachten ist, dass die fachkundige Stelle oftmals eine Gebühr für die Businessplan - Prüfung erhebt. Die Kosten bewegen sich zwischen 30 und 150 Euro. Die Bearbeitung des Businessplanes durch die IHK und die HWK sind in der Regel gebührenfrei. Wird als fachkundige Stelle ein Steuerberater gewählt können die Kosten auch weitaus höher sein.

Unternehmergesellschaft für Webdesigner

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — rewe @ 08:32

Ab dem 1. September 2008 wird es für Existenzgründer, die sich als Webdesigner selbständig machen wollen, möglich sein, ab einer Einlage von 1 Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die Unternehmergesellschaft ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. 25 % des Jahresüberschusses des Existenzgründers müssen jedoch einbehalten werden, bis eine Mindesteinlage von 10.000 Euro erreicht ist.

Die auch als ein Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft ist für Webdesigner auch deshalb interessant, weil die Kosten der Eintragung sehr gering sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Abkoppelung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Für Webdesigner, die eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtanwaltes.

Businessplan für Fahrschule

Abgelegt unter: Businessplan — rewe @ 17:44

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Bankfinanzierung einer Fahrschule. Die Existenzgründer und Unternehmer im Tätigkeitsfeld der Fahrschule bilden die Fahrschüler nach den gesetzlichen Vorgaben der FahrschülerAusbO in der Praxis und Theorie aus. Der Fahrlehrer braucht ebenfalls die amtliche Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis bzw. den Fahrlehrerschein. In Deutschland wird auf Grundlage des Fahrlehrergesetzes ( FahrlG ) von den zuständigen Behörden die Fahrlehrerlaubnis auf Antrag erteilt, insofern der Existenzgründer und Unternehmer der Fahrschule die allgemeinen Voraussetzungen und die abgeschlossenen Prüfungen der staatlichen reglementierten Ausbildung vorweisen kann.

Die Existenzgründung als Fahrschule ist eine gewerbliche Gründung und somit muss die Fahrschule beim Gewerbeamt angemeldet werden. Zudem muss ein Businessplan erstellt werden. Existenzgründer der Fahrschule können Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Existenzgründer der Fahrschule den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).

Existenzgründung als Kunstschmied

Abgelegt unter: Existenzgründung — rewe @ 16:04

Die Existenzgründung als Kunstschmied ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Kunstschmied beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Kunstschmied Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Kunstschmied den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).

Weiterhin benötigt der Kunstschmied bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Kunstschmied sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

Businessplan 2008

Abgelegt unter: Businessplan, Büroservice — rewe @ 10:46

Der Businessplan ist die schriftliche Festlegung der Ziele einer Existenzgründung beziehungsweise eines bestehenden Unternehmens. Vor allem entwickelt man mit dem Businessplan Strategien, wie man das Unternehmen erfolgreich gestalten wird und wie man es weiter vorantreiben kann. Je präziser ein Businessplan in Bezug auf alle Faktoren, die ein Unternehmen beeinflussen, ausgearbeitet wird, desto erfolgreicher und gewinnbringender kann der Betrieb geführt werden. Durch eine regelmäßige Prüfung der Zielvorgaben des Businessplan ist es möglich, auf auftretende Veränderungen oder Fehlkalkulationen zu reagieren, bevor es zu spät ist. Ein Businessplan, der für die Existenzgründung und damit auch als Präsentation der Geschäftsidee entwickelt wird, befasst sich mit grundlegenden Dingen, wie Standort, Rechtsform und Qualifikationen der Gründer, aber auch mit finanziellen Plänen und Kalkulationen. Um Daten im Businessplan anschaulicher zu machen, verwendet man sinnvoller Weise Diagramme und Schaubilder.

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