Für die Wahl des passenden Geschäftskonto sollte man sich entsprechend die Zeit nehmen und nicht das erstbeste Angebot wählen. Ein Geschäftskonto sollte den eigenen, betrieblichen Bedürfnissen entsprechen und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis besitzen. Einfach das günstigste Geschäftskonto zu eröffnen wäre ein grober Fehler, wenn man nicht wirklich von diesem Angebot überzeugt ist. Viel wichtiger als der Preis ist die Erreichbarkeit der Bank, ein guter Support und freundliche Angestellte des Bankinstituts.
Die wenigsten Banken bieten ein Geschäftskonto kostenlos an. Doch es gibt günstige Paketpreise, die diverse Posten enthalten, die für den einen oder anderen Unternehmer treffend sind. Eine Filialbank wird für das Geschäftskonto die richtige Wahl sein, wenn man oft Bargeld einzahlen oder Schecks einlösen muss. Andere Geschäftsleute können für ihr Geschäftskonto auf eine Online-Bank zurückgreifen, je nach den persönlichen Bedürfnissen.
Für die Ausführung der Buchführung haben Existenzgründer unterschiedliche Möglichkeiten. Die Buchführung kann mittels einer Software für Buchführung selbst durchgeführt werden. Der Nachteil hierbei ist der persönliche Zeitaufwand für die Buchführung und eine Fehlerquelle durch Unwissenheit und falsche Anwendungen mit der Software. Dennoch bietet die Software neben der Buchführung den Vorteil, dass man in der Regel bequem seine Kunden- und Lieferanten-Adressen verwalten, Rechnungen und Angebote ausstellen und Statistiken anzeigen lassen kann.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Büro für Buchführung. Das Buchführungsbüro darf allerdings nur die
Buchführung übernehmen und nicht beratend tätig werden. Eine Mitarbeit und Einreichung vollständiger Unterlagen für die Buchführung ist dennoch durch den Unternehmer notwendig.
Dies gilt auch bei der dritten Möglichkeit, einen Steuerberater mit der Buchführung zu beauftragen. Das ist zwar nicht die günstigste Lösung für die Buchführung, aber man sichert sich gleichzeitig umfassende Beratung.
Der Gründungszuschuss ist für Arbeitslosengeld I Empfänger ein Fördermittel, mit dem sie bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit sozial abgesichert werden sollen. Anspruch auf Gründungszuschuss hat man, wenn man eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebt, wenn man arbeitslos gemeldet ist und noch 90 Tage Anspruch darauf hat.
Den Antrag auf Gründungszuschuss erhält man bei der Agentur für Arbeit. Hier sollte man darauf achten, dass auf dem Formular der Tag der Antragstellung vermerkt wurde. Der Tag der Antragsstellung ist der Tag, an dem man den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt hat. Man kann sich den Antrag auf Gründungszuschuss auch zusenden lassen, doch eine persönliche Abholung ist zu empfehlen.
Bei der Abgabe des Antrags muss ein Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung und weitere Unterlagen abgegeben werden, damit man Gründungszuschuss erhalten kann. Die Bearbeitung des Antrags auf Gründungszuschuss dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.
Ab Herbst diesen Jahres wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die keine Mindesteinlage erfordert. Die neue Unternehmergesellschaft ( UG ) wird im Zuge der Reform des GmbH- Gesetzes eingeführt mit dem Ziel die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Aus diesem Grund werden auch die Gründungsmodalitäten der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft einfacher und unkomplizierter gestaltet als bei der bisherigen GmbH.
So wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Auch wird es andere Formulare geben, die die Gründung zeitsparend und kostengünstig machen sollen. Für die Gründung einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist es empfehlenswert von Beginn an einen Steuerberater in das Vorhaben mit einzubeziehen. Auch wenn der Gesetzgeber versucht hat die Voraussetzung für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu vereinfachen, sind doch gerade die steuerlichen und rechtlichen Aspekte einer Kapitalgesellschaft nicht zu unterschätzen.
Unternehmergesellschaft ein Viertel seiner Jahresgewinne Auch gilt zu beachten, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes der Gründer einer haftungsbeschränktenansparen muss. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Anschließend ist vorgesehen, dass die Mini GmbH oder auch Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt wird. Damit stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine echte Alternative zur englischen Limited dar.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG bringt auch eine neue Rechtsform, die Unternehmergesellschaft hervor. Die neue Euro GmbH, wie sie auch genannt wird ist haftungsbeschränkt und kommt als neue GmbH- Variante ohne Mindestkapital aus. Grundsätzlich soll die Gründung einer Unternehmergesellschaft eine flexiblere und billigere Möglichkeit der Firmengründung bieten.
Erforderlich für die Gründung einer neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH ist ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag, ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers und eine Liste der Gesellschafter. Weiterhin muss bei der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine symbolische Stammeinlage von einem Euro geleistet werden. Zudem gibt es für die Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss und somit erheblich Notargebühren eingespart werden können.
Um ein rechtssicheres und glaubhaftes Auftreten der Unternehmergesellschaft im Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten, ist für die Euro GmbH die Ansparung von Gewinnen vorgesehen. Vor allem um den Gläubigerschutz zu wahren muss der Gründer einer UG 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro ansparen. Danach besteht für ihn allerdings die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in die klassische GmbH umzuwandeln.
Eine Selbstständigkeit muss gut geplant werden, damit man in finanzieller und praktischer Hinsicht bestmöglich vorbereitet ist. Das bedeutet, dass man für die Selbstständigkeit bestimmte Fähigkeiten in kaufmännischer wie in unternehmerischer Hinsicht erwerben muss, dass man sorgfältig den Standort auswählt und nicht zuletzt, dass man eine tragfähige Geschäftsidee benötigt, auf der die Selbstständigkeit aufgebaut werden soll.
Wenn man wichtige Kompetenzen für die Selbstständigkeit mitbringt oder sich angeeignet hat, geht man dazu über einen Businessplan zu erstellen, wenn man eine gute Geschäftsidee besitzt. Das auch Geschäftsplan genannte Papier enthält alle Elemente, wie man seine Selbstständigkeit gründen und aufbauen möchte.
Daher besteht das Konzept für die Selbstständigkeit aus einem schriftlichen und einem rechnerischen Teil, der kein notwendiges Modul außer Acht lässt. Hilfestellung bekommt man für die Gründung einer Selbstständigkeit unter anderem bei Unternehmensberatern.