Als Existenzgründung bezeichnet man die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, wobei hier zwischen verschiedenen Arten, wie der Vollzeit – oder Teilzeitgründung, zu unterscheiden ist. Formal erfolgt die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei Freiberuflern durch Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Existenzgründung abgeschlossen.
Die Wahl eines bestimmten Wegs in die Selbständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Doch bevor Sie sich für eine Existenzgründung entscheiden, sollten Sie sich zunächst kompetent beraten lassen und ebenfalls selbstkritisch hinterfragen. Denn eine Existenzgründung bedeutet von Beginn an einen entschiedenen Wandel im Alltagsleben und wird immer wieder aufs Neue von Herausforderungen geprägt.
In vielen Fällen begleitet der Staat die ersten Schritte einer Existenzgründung mit Hilfe von Programmen wie dem Gründerzuschuss oder dem Einstiegsgeld, aber auch Beratungen und Schulungen. Fördermittel werden nach bestimmten Kriterien vergeben, so dass stets zu prüfen ist, welches Förderprogramm für die jeweilige Existenzgründung zutreffend ist. Speziell gerichtet sind solche Programme an Akademiker, Handwerker, Studenten und Frauen.
Die 1 Euro GmbH ist eine Neuerung innerhalb des GmbH-Rechts, die sich an Existenzgründer richtet. Die 1 Euro GmbH verbindet die Vorzüge einer GmbH mit Bestimmungen, die es Gründern erleichtern, eine GmbH-ähnliche Gesellschaftsform mit vereinfachten und günstigen Bedingungen anzuwenden. Existenzgründer benötigen für die Gründung einer 1 Euro GmbH einen Euro Stammkapital, dadurch hat sich auch der umgangssprachliche Name 1 Euro GmbH für die offiziell betitelte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) entwickelt.
Dieses denkbar geringe Stammkapital muss aus den Jahresgewinnen auf 25 000 Euro aufgebaut werden, was durch jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses geschehen soll. Unter der Verwendung der Mustersatzung für die 1 Euro GmbH reduzieren sich die Notarkosten in Verbindung mit der niedrigen Kapitaleinlage auf ein Minimum von rund 30 Euro. Für die Eintragung in das Handelsregister müssen die Gründer der 1 Euro GmbH mit ca. 100 Euro Ausgaben rechnen.
Der deutsche Bundestag hat die Reform des GmbH Gesetz beschlossen. Ende 2008 werden die Änderungen ins neue GmbH Gesetz aufgenommen und umgesetzt. Ziel der GmbH Reform ist es, das GmbH Gesetz zu modernisieren und den Gläubiger stärker vor Missbräuchen zu schützen. Demnach sind nach dem Momig nun auch die Gesellschafter verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein handlungsfähiger Geschäftsführer mehr vorhanden ist.
Zudem schreibt das neue GmbH Gesetz vor, dass dass jedes Unternehmen eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister einzutragen hat, um die Rechtsverfolgung zu sichern. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition werden erweitert, um einer Insolvenzverschleppung schon frühzeitig vorzubeugen. Ein weiteres Ziel der GmbH Reform ist die Vereinfachung von Unternehmensgründungen. So bringt das neue GmbH Gesetz auch eine neue Rechtsform hervor.
Die Euro GmbH oder Mini GmbH wird als Einstiegsvariante der klassischen GmbH eingeführt. Nach dem neuen GmbH Gesetz kommt die Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammeinlage aus. Allerdings muss der Gründer der Mini GmbH 25% der Jahresgewinne ansparen und kann mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro in diese umgewandelt werden. Zudem sorgt das neue GmbH Gesetz für eine Beschleunigung bei der Eintragung ins Handelsregister.
Die Euro GmbH soll es in Deutschland erleichtern, ein Unternehmen zu gründen. Das komplette MoMig, das auch die Einführung der Euro GmbH beinhaltet, zielt darauf ab. In Kraft treten soll das MoMiG und damit die Euro GmbH ab dem 01. November 2008 und ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, eine Euro GmbH zu gründen.
Der Kapitalbedarf für die Gründungsformalitäten ist sehr gering gehalten. Es muss für die Euro GmbH eine Stammkapitaleinlage von einem Euro getätigt werden. Die Mustersatzung, die die Regierung herausgeben wird, soll zudem die Euro GmbH Gründung vereinfachen, insbesondere bei Ein-Mann-Gründungen kann sie gut verwendet werden, in anderen Fällen ist trotz der Kostenersparnis davon abzuraten.
Ebenfalls wird es für das unbürokratische und zügige Eintragungsverfahren im Handelsregister ein Musterformular für die Euro GmbH geben.
Die Mini GmbH ist beschlossene Sache, es fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats und dann soll die Mini GmbH zum November 2008 im nächsten Monat an den Start gehen. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein mit der Rechtsform Mini GmbH ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung zu günstigen Bedingungen zu gründen.
Günstig daher, weil man für die Mini GmbH nur ein Stammkapital von einem Euro aufbringen muss und zusätzlich einen geringen Satz an Notarkosten und einer Gebühr von rund 100 Euro für die Eintragung in das Handelsregister leisten muss. Dennoch muss das Stammkapital der Mini GmbH auf 25 000 Euro aufgebaut werden. Eine Gewinnthesaurierungspflicht für die Mini GmbH regelt den Kapitalaufbau.
Jeweils 25 Prozent des erwirtschafteten Jahresüberschusses muss die Mini GmbH als Kapitaleinlage verwenden. Erst wenn die 25 000 Euro erreicht wurden, kann die Mini GmbH ihre Gewinne voll ausschütten.
Mit der Umsetzung der GmbH Reform im November 2008 wird es auch eine neue Form der GmbH geben. Das Modernisierungsgesetz sieht die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Einstiegsvariante für die klassische GmbH, da das Momig für ihre Gründung keine Mindesteinlage vorschreibt. Hauptgrund für die Einführung der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist der derzeitige Wettbewerbsnachteil, den die normale GmbH gegenüber der englischen Limited hat. Mitder Euro GmbH will das Momig einen Ausgleich schaffen und somit die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stoppen.
Neben der Mini GmbH wird es im Zuge der GmbH Reform noch weitere Neuerungen im GmbH Gesetz geben. So wird beispielsweise auch das Verfahren zur Eintragung beim Handelsregister vereinfacht und beschleunigt, um den Unternehmensgründern künftig Zeit und Kosten zu ersparen. Die GmbH Reform zielt in erster Linie darauf ab, die Unternehmensgründungen zu vereinfachen. Das Momig will aber auch erreichen, dass der Missbrauch gerade im Falle der Insolvenz bekämpft wird.
So sorgt die GmbH Reform künftig auch für mehr Transparenz,wonach in Zukunft nur der als Gesellschafter gilt, der auch in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Auch sind die Gesellschafter mit der Umsetzung der GmbH Reform im November verpflichtet im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz zu beantragen, wenn kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist.
Als Arbeitslosengeld II Empfänger kann man sich finanzielle Förderung durch die ARGE sichern, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt. Das Einstiegsgeld wird bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gezahlt, wenn man einen tragfähigen Businessplan und Nachweise über persönliche Qualifikationen erbringen kann.
Einen Anspruch hat man leider nicht auf das Einstiegsgeld und man muss vor der Gründung diese Förderung beantragen. Falls das Einstiegsgeld gewährt wird, erhält man für sechs bis zwölf, theoretisch sogar bis zu 24 Monate diese Förderung. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel den bezogenen Alg II Satz plus 50 Prozent. Auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Einstiegsgeld bedacht. Allerdings werden die erzielten Gewinne der Selbstständigkeit auf das Einstiegsgeld angerechnet oder wenn das Amt der Ansicht ist, dass man nicht mehr hilfebedürftig ist, eingestellt.