Grenzkosten

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 11:18

Im Rahmen der Mikroökonomie werden die Kosten die durch eine zusätzlich produzierte Einheit eines Produktes entstehen als Grenzkosten bezeichnet. Rechnerisch kann die Grenzkostenfunktion als erste Ableitung der Kostenfunktion gebildet werden. Diese kann einen linearen oder nicht-linearen Verlauf annehmen.

Der lineare Verlauf der Kosten ist in der Realität so gut wie nie anzutreffen da in diesem Fall gilt, dass die Grenzkosten gleich den variablen Kosten sind. Realitätsnäher ist der Ansatz des nicht-linearen Kostenverlaufs der sich aus einer ertragsgesetzlichen Kostenfunktion ergibt. Die Grenzkosten sinken in der Regel mit zunehmender Produktionsmenge aufgrund von Skalenerträgen und Lernkurveneffekten. Unabhängig vom unterstellten Kostenverlauf schneidet die Grenzkostenfunktion die Durchschnittskostenfunktion in deren Minimum. In wie weit ein Unternehmen die Grenzkosten zur Unternehmenssteuerung einsetzt, sollte bereits vor der Unternehmensgründung im Rahmen der Erstellung eines Businessplan Existenzgründung berücksichtigt werden.

Unternehmen streben im Allgemeinen die Gewinnmaximierung an. In kurzfristiger Sicht kann diese unter der Bedingung dass die Grenzkosten den Grenzerlösen entsprechen, umgesetzt werden kann. Mit Hilfe der Grenzkosten können Unternehmen in kurzer Frist effektiv Preisgestaltungen durch die Ermittlung der Preisuntergrenze vornehmen.

Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 17:59

Ist ein Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft gleichzeitig Eigen- und Fremdkapitalgeber wird diese Form der Fremdfinanzierung  Gesellschafter-Fremdfinanzierung genannt. Über die Vergabe von Darlehn wird die Gesellschafter-Fremdfinanzierung realisiert. Diese Form der Kapitalbereitstellung ist für Einzelunternehmer im Rahmen ihrer Selbstständigkeit unmöglich. Steuerlich kann eine Gesellschaft nur als Kapitalgesellschaft den Zinsaufwand gegenüber dem darlehnsgebenden Gesellschaft steuerlich in voller Höhe geltend machen. Eine Gewerbesteuerminderung erfolgt aber nur zu 75% des Zinsaufwandes.

Problematisch gestaltet sich bei dieser Art der Fremdkapitalfinanzierung die Gefahr der Verlagerung der Steuerschuld in Niedrigsteuerländer im Falle einer räumlichen Distanz zwischen Gesellschafter und Gesellschaft.

Als Gegenmaßnahme wurde 2002 im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetz über den § 8a KStG eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung untersagt. Da diese Regelung  mit dem EG-Vertrag unvereinbar ist, wurde im Jahre 2004 eine Neufassung des § 8a KStG durchgeführt. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 wurde dieses Verbot durch die Zinsschrankenregelung ersetzt.

Geld verleihen

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 14:40

Viele Stellen und Institutionen die Geld verleihen sind für einen Gründer im Rahmen seiner Existenzgründung zur Beschaffung von finanziellen Mitteln interessant. Häufig stehen Gründer, gerade zu Beginn der Umsetzung ihrer Geschäftsidee vor dem Problem, einen geeigneten Kapitalgeber auszuwählen und einen Überblick über die verschiedenen Voraussetzungen zur Gewährung eines Kredites zu erhalten.

Grundsätzlich besteht für Gründer und Unternehmer die Möglichkeit mit Eigenkapital oder Fremdkapital eine Finanzierung ihres Unternehmenskonzepts zu realisieren. Besteht keine Möglichkeit über Einlagen aus dem Privatvermögen das Eigenkapital zu erhöhen, kommt die Beschaffung von Fremdkapital in Betracht.

Kreditinstitute verleihen Geld in Form von Darlehn an Unternehmer oder Gründer, die als Gegenleistung Sicherheiten stellen und einen Businessplan Bankfinanzierung vorlegen müssen. Sicherheiten können in Form von Grundpfandrechten, Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Verpfändungen und der Sicherungsübereignung erfolgen.

Über die Vorlage eines tragfähigen Businessplans wollen sich Kreditgeber über eine Risikoanalyse gegenüber Zahlungsausfällen beim Geld verleihen absichern. Dazu muss der einzureichende Businessplan von einer fachkundigen Stelle auf seine Tragfähigkeit hin überprüft werden.

Auch verleihen Beteiligungsgesellschaften ihr Geld in Form eines Risikokapitals für welches ähnliche Voraussetzungen wie für die Darlehnsvergabe bestehen. Werden alle Anforderungen vom Geldleihenden erfüllt kann eine Zusage zum Geld verleihen erfolgen.