Als Rohstoffe werden alle unbehandelten natürlichen Ressourcen bezeichnet die unverändert aus ihrer natürlichen Quelle genommen werden. Rohstoffe können als Endprodukt oder Ausgangsmaterial zur Weiterverarbeitung in der Produktion verwendet werden.
Rohstoffe lassen sich nach bestimmten Kriterien unterscheiden. Nach ihren natürlichen Eigenschaften können diese in organische und anorganische Rohstoffe unterschieden werden. Nach dem Kriterium der Regenerierbarkeit können erneuerbare und nicht-erneuerbare Rohstoffe unterschieden werden. Als nicht-erneuerbare Ressourcen gelten Mineralien und fossile Rohstoffe. Der Einsatz von Rohstoffen ist für alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe notwendig und sollte deshalb einer umfassenden Planung, die ihren Ursprung bereits in dem Unternehmenskonzept finden sollte, unterliegen.
Hinsichtlich der Herkunft können Rohstoffe aus der Biosphäre, Hydrosphäre, Erdatmosphäre und der Lithosphäre unterschieden werden. Auch die Gewinnung und Verwendung der Rohstoffe stellt ein Unterscheidungskriterium dar. Während Agrarrohstoffe von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geliefert und für die Herstellung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln verwendet werden, werden Industrierohstoffe aus anorganischen und fossilen Ressourcen über den Abbau von Bodenschätzen im Bergbau gewonnen und zur Erzeugung von Energie, dem Einsatz in der chemischen Industrie, Schmuckindustrie und Elektroindustrie verwendet.
Zur periodengerechten Ermittlung des Erfolgs eines Unternehmens wird eine Rechnungsabgrenzung über die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz gebildet. Über die Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Vorgänge bei denen eine Zahlung im Vorjahr, der Aufwand allerdings erst im Berichtsjahr entstanden ist, periodengerecht zugeordnet. Ausstehende Zahlungen können nicht über einen Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden, diese sind als Forderungen zu verbuchen.
Zu unterscheiden sind im Rahmen der Rechnungsabgrenzung die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen für Aufwände gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet werden, die einer Unternehmergesellschaft im Berichtsjahr angefallen sind aber bereits im Vorjahr zu Zahlungen geführt haben. Den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorgänge zugeordnet, bei denen eine Zahlung im Vorjahr eingegangen ist, der Ertrag aber erst im Berichtsjahr entstanden ist.
In der Regel besteht für Rechnungsabgrenzungsposten eine Aktivierungspflicht, für das Disagio ist im Sinne von § 250 Abs. 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht begründet. Ein Aktivierungswahlrecht besteht ferner für Zölle und Verbrauchsteuern die als Aufwand für Gegenstände des Vorratsvermögens anfallen, gezahlte Umsatzsteuer am Bilanzstichtag, Anzahlungen für Vorräte und das Disagio.
Stellen Unternehmer einem Betrieb Privatvermögen in Form von Erzeugnissen, Geld oder Waren für unternehmerische Zwecke zur Verfügung handelt es sich um eine Privateinlage. Als Einlagenwert wird in diesem Zusammenhang der Wert bezeichnet, der die Privateinlage umfasst. Der Ansatz der Privateinlage stellt im Regelfall einen Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar.
Insbesondere im Zuge der Existenzgründung werden oftmals Privateinlagen geleistet um fehlendes Kapital kompensieren zu können. Die Durchführung einer Privateinlage kann ferner im Zuge der Überbrückung etwaiger Liquiditätsengpässe notwendig und sinnvoll sein. Die Privateinlage ist in der Buchführung zu erfassen und wirkt erhöhend auf das Eigenkapital. Aus der Abschreibung der Privateinlage wird es möglich steuerliche Vorteile über die verbundene Gewinnminderung zu erwirken.
Im Falle der Anschaffung des für die Privateinlage angedachten Wirtschaftsgutes innerhalb von 3 Jahren vor der Privateinlage wird der Teilwert maximal in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung entspricht grundsätzlich dem Einlagenwert.
Eine Organisation wird als soziales Strukturgefüge bezeichnet, welches durch das planmäßige Zusammenwirken von Menschen zur gemeinsamen Zielerreichung entsteht. Die Organisation kann nach funktionalen und strukturellen Gesichtspunkten definiert werden.
Auf funktionaler Ebene stellt die Organisation die Gesamtheit aller auf Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsprozessen bezogenen Regelungen dar. Zentrales Merkmal einer Organisation ist aus funktionaler Sicht das Handeln des Organisierens in Form der Aufgabenverteilung auf die Mitglieder der Organisation. Wichtig ist es dabei sicherzustellen, dass jedwedes Handeln an übergeordneten Zielen (strategische Ziele) eines Unternehmens wie der Unternehmergesellschaft ausgerichtet wird.
Aus struktureller Sicht stellt die Organisation eine Institution dar, in der wechselseitige Handlungen in einer arbeitstechnischen und hierarchischen Koordination miteinander verknüpft sind. Nach betriebswirtschaftlicher Anschauung kann die Organisation nach einer instrumentellen und institutionellen Sicht definiert werden. Die instrumentelle Sicht stellt die Organisation als eine Strukturierung und Koordination von Personen, Sachmitteln und Informationen dar, die zur Erreichung von Unternehmenszielen geschaffen wird. Gemäß der institutionellen Sicht stellen Organisationen Systeme aus Individuen dar, die zum Zweck der gemeinsamen Erreichung von Zielen über einen längeren Zeitraum bestehen.