Eine eindeutige Definition des Aufbaus eines Businessplans wurde bisher noch nicht definiert. Dennoch sollte der Businessplan einen logischen Aufbau gegliedert sein. Dies ist wichtig, damit Kapitalgeber einfach nachvollziehen können um was es eigentlich geht. Der Businessplan sollte nahezu perfekt sein, da von ihm ein Erfolg oder Scheitern in Bezug auf Kapitalgeber abhängig ist.
Der Anfang des Businessplans sollte eine Zusammenfassung darstellen, in der kurz und verständlich das Ziel und Inhalt der Geschäftsidee formuliert ist. Man sollte sich in die Situation des Kapitalgebers versetzen und sich die Frage stellen: „ Um was geht es ?“. Als nächstes sollte die Produkt- oder Unternehmensidee formuliert werden. Es sollte unbedingt den Kundennutzen und die Abhebung zur Konkurrenz beinhalten. Die Abhebung zur Konkurrenz führt zum nächsten Punkt. Mit Hilfe von Marktdaten in Bezug auf Kunden und Konkurrenz sollte ein vertiefter Einblick auf die Möglichkeiten des Unternehmens im Markt dargestellt werden. Der nächste Punkt stellt die verkaufsfördernden Maßnahmen dar. Zu neudeutsch das Marketing. Die Strategie des Markteintritts sowie auf die 4 Kernbereiche des Marketings wie z.B. die Distributionspolitik sollte ausführlich in Bezug auf den Businessplan beschrieben werden. Um die verkaufsfördernden Maßnahmen realisieren zu können benötigt man eine konkrete Finanzplanung die es ermöglichen soll, das Unternehmen mit ausreichend Kapital zu versorgen damit der Businessplan gelingt.
Da eine Geschäftsidee und der damit verbundene Businessplan gelingt, ist eine Abwägung von verschiedenen Umweltzuständen und den damit verbundenen Risiken wichtig. Nachdem die Umweltrisiken definiert wurden fehlen noch allgemeine Informationen zum geplanten Unternehmen. Inhalt des letzten Punktes des Businessplans sollte das Gründerteam und die angestrebte Unternehmensform sein.
Am Anfang der Existenzgründung (Selbstständigkeit) wird von jedem Gründer ein Konzept für das entstehende Unternehmen gefordert. Der sogenannte Businessplan dient dem Neugründer als Leitfaden und ist gerade in der Startphase der Firma sehr hilfreich, anhand des Businessplans kann sich der Existenzgründer orientieren und vergisst keinen wichtigen Punkt. Außerdem benötigt der Gründer einen Businessplan zur Beantragung von einem Existenzgründerzuschuss.
Wichtige Details wie zum Beispiel die Geschäftsidee, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH), der Standort der Firma und Kalkulationsbeispiele dürfen im Geschäftsplan nicht fehlen. Die umfassende Beschreibung des angehenden Geschäftes ist im Konzept selbstverständlich, denn auch wichtige Lieferanten und Kooperationspartner sind von einem gut ausgearbeiteten Businessplan schneller überzeugt. Das Internet bietet bereits eine große Auswahl an Businessplan Muster an, diese sind meist kostenlos, aber auch schwarze Schafe verstecken sich hinter manchen Angeboten.
Also Vorsicht. Sicher kann ihnen auch der Steuerberater zur Seite stehen, sprechen sie ihn einfach auf den Businessplan an oder fragen sie bei der Handwerkskammer in ihrem Bereich nach. Benötigen sie für ihr Unternehmen einen Kredit? Dann ist auch hier um den Businessplan nicht Drumherum zu kommen, auch hier werden mindestens 10 bis maximal 25 Seiten des Konzeptes für den Kreditanspruch benötigt. Nehmen sie die Hilfen von Ämtern und Behörden danken an, denn gerade in der Startphase haben sie noch ganz andere Sorgen.
Hilfe bei der Erstellung des Businessplan kann man sich beispielsweise bei Unternehmensberatungsstellen holen, die gemeinsam mit den Gründern den Businessplan vorbereiten und ausarbeiten. Hierfür sind auch Recherchen, Analysen und Kalkulationen notwendig, die eine besondere Stellung bei jeder Gründung einnehmen, egal wie groß der Betrieb im Endeffekt sein soll.
Abgesehen davon kann man sich auch autodidaktisch mit Literatur und Informationen aus dem Internet auf die Businessplan Erstellung vorbereiten. Es gibt auch namhafte Software die bei der Ausarbeitung des Businessplan gute Hilfe leistet. Hat man seinen Businessplan selbst erstellt, kann man sich durch eine fachkundige Stelle absichern, ob der Businessplan dem Geschäftsvorhaben gerecht wird. Eine fachkundige Stelle muss aufgesucht werden, wenn man den Businessplan in der Agentur für Arbeit oder in der ARGE vorlegen möchte, um Fördergelder zu erhalten.
Die ein Euro GmbH als neue Rechtform ist in ihren Gründungsformalitäten sehr einfach und unkompliziert gehalten. Der Gesetzgeber hat eine Mustersatzung vorgesehen, die bei Standardgründungen verwendet werden kann. Diese muss nicht durch den Notar beurkundet werden und erspart somit erheblich Kosten. Die Gründung einer ein Euro GmbH ist damit fast beurkundungsfrei - lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar vorgelegt werden. Aber auch diese Kosten sind sehr gering, da die Gesellschafter nur ein Mindeskapital von einem Euro einlegen müssen.
Bei der ein Euro GmbH ist vorgesehen, dass das Unternehmen ein Viertel seines Jahresgewinnes bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000€ an spart. Anschließend kann das Unternehmen die Rechtsform der ein Euro GmbH hin zur normalen GmbH wandeln. Auch für die Gründung einer ein Euro GmbH kann die Erstellung eines Businessplan für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich sein. Es ist daher empfehlenswert vor der Gründung einen Unternehmens- oder Steuerberater aufzusuchen, um alle Gründungsformalitäten abzuklären und um festzulegen, ob sich die Gründung in Form der ein Euro GmbH lohnt.
Interessant könnte die Rechtsform der ein Euro GmbH auch für bestehende Unternehmen sein, die sich aufgrund der früher hohen Gründungskosten einer GmbH in Form der englischen Limited gegründet haben. Firmen die hauptsächlich auf dem deutschen Markt unternehmerisch tätig sind, können auch einen Vorteil aus der hohen Wertschätzung einer GmbH ziehen. Durch die jetzige Möglichkeit vorerst eine ein Euro GmbH zu gründen und diese später in eine klassische GmbH umzuwandeln macht es bestehenden Limited´s leichter die Rechtsform zu ändern.
Die Arbeitsagentur unterstützt ALG I Empfänger bei Ihrer Existenzgründung mittels Gründungszuschuss. Als Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschuss muss der Agentur für Arbeit zunächst ein Businessplan vorgelegt werden. Der Businessplan wird durch eine sogenannte fachkundige Stelle geprüft und diese nimmt Stellung zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Um eine positive Stellungnahme zu erhalten, sollte das Unternehmenskonzept eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Vorhabens und eine Übersicht zur Finanzierung enthalten.
Im Businessplan für Gründungszuschuss sind im ersten Teil die Ideen ausführlich zu erklären und gegebenenfalls Fachbegriffe und fachspezifische Verfahren zu erläutern. Zu beachten ist, das die Arbeitsagentur erwartet, dass die persönliche Eignung, sowie notwendige Fähig- und Fertigkeiten im Businessplan nachgewiesen werden. Zudem verlangt die Arbeitsagentur zur Bewilligung des Gründungszuschuss die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar. Für die Erstellung des Businessplan sollte ein unerfahrener Unternehmensgründer die Hilfe eines Unternehmens- oder Steuerberaters hinzuziehen.
Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt meist einen Businessplan Existenzgründung. Zum einen hilft der Businessplan Existenzgründung dem Gründer die Ziele seiner Gründung genau festzulegen und anderererseits zwingt ihn die Erstellung des Businessplans dazu, sich intensiv mit dem Gründungsvorhaben auseinander zu setzen. Viele Kreditinsitiute oder auch Fördermittelgeber benötigen einen umfangreichen Businessplan Existenzgründung, wenn der Gründer finanzielle Mittel beantragt.
Der Businessplan Existenzgründung sollte folgenden Inhalt haben: Informationen zur Gründungsperson und Gründungsidee, Produktpalette bzw. das angestrebte Leistungsangebot, eine Konkurrenzanalyse, Marktübersicht oder Marktanalyse (abhängig von der Größe der geplanten Unternehmung), Marketingkonzept (incl. Zielgruppendefinition, Marketingplanung etc.), Unternehmensform, Standortwahl, Beschreibung Kontakte / Lieferanten / Netzwerke, Investitionsplanung, realistische Rendite- und Liquiditätsplanung, Finanzierungsplanung.
Ein Businessplan für eine Bankfinanzierung wird notwendig, wenn Sie die Existenzgründung nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können, sondern Fremdkapital, wie z.B. ein Darlehen Ihrer Hausbank, benötigen. Diese Art von Businessplan ist meist komplexer und detaillierter als ein Businessplan zur Fördermittelbeantragung bei der Arbeitsagentur. Vorallem für Existenzgründer ist es hier wichtig mit einem gut durchdachten Businessplan bei den Banken zu überzeugen.
Unbedingt erforderlich sind also bei einem Businessplan für eine Bankfinanzierung eine deutliche und anschauliche Beschreibung des Vorhabens, aus der die Umsetzung des Konzepts plausibel und überzeugend hervorgeht. Besonders die Zahlen, die ohne Frage einen Ausblick auf die Ertragskraft geben, spielen hier eine wichtige Rolle. Auch Ihre Konkurrenz ist Kunde bei der Bank. Also sollten Sie sich mit Ihrem Businessplan für eine Bankfinanzierung möglichst von den anderen abheben bzw. sich und Ihre Geschäftsidee gut verkaufen.
Dieser Beitrag beinhaltet Informationen über den Businessplan für den Existenzgründer. Die Existenzgründung als An- und Verkauf ist auch als Antiquariat möglich, welche gebrauchte oder vergriffene Bücher und andere Druckwerke an- und verkaufen. Zeitgleich zum An- und Verkauf für gebrauchte Kleidung haben sich auch entsprechende Läden für Unterhaltungsmedien ( Schaltplatten, CDs, Videos, DVDs sowie Konsolen- und Computerspiele ) etabliert.
Der Gründer erarbeitet sich, eventuell mit Hilfe von Fachleuten, einen Businessplan für Gründerzuschuss und entwirft weitere Strategien. Seit Anfang der 90er Jahre hat das Internet auch im Bereich E-commerce, dem Handel über das Internet, stark an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der Konkurrenz durch verschiedene Online Plattformen, wie zum Beispiel Ebay oder Amazon, können sich Existenzgründer und Unternehmer auch auf den An- und Verkauf über das Internet spezialisieren. Eine Geschäftsstrategie, die den An- und Verkauf über das Internet und durch ein Geschäft beinhaltet, ist auch denkbar.
Auf Grundlage der Geschäftsidee des Existenzgründers wird im Rahmen der Existenzgründung ein Businessplan konzipiert. Dieser Plan ist die Zusammenfassung des unternehmerischen Unterfangens und sollte Informationen zur Produkt- bzw. Geschäftsidee, Gründerperson, Finanzierung, Unternehmensform, Marketing und dem Markt auf dem der Gründer tätig werden möchte, beinhalten. Manche Investoren verlangen neben den o.g. Inhalten noch einen Ablaufplan vom Existenzgründer.
Der Businessplan ist ein Werkzeug, mit dem der Gründer “gezwungen” wird, die Ziele und Strategien seines Gründungsvorhabens detailliert darzustellen. Der Umfang des Businessplans ist abhängig davon, ob das Vorhaben lokal, regional oder national/international umgesetzt werden soll. Bei kleinen lokalen Gründungsvorhaben reicht ein Businessplan mit einem Umfang von 5 - 10 Seiten, bei nationalen oder gar internationalen Vorhaben sollte das der Businessplan 20 - 40 Seiten umfassen. Mehr als 50 Seiten sind aufgrund der Übersichtlichkeit jedoch nicht angeraten.
Die Existenzgründung als Webdesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Webdesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Ein Businessplan sollte der Webdesigner dennoch erstellen, um gute Förderchancen zu haben. Existenzgründer können als Webdesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Webdesigner den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug ). Als Rechtsform für den Webdesigner wird meist das Einzelunternehmen gewählt, andere Rechtsformen sind grundsätzlich auch denkbar.
Die Existenzgründung als Webdesigner erfordert von diesem vor allem die Gestaltung der Webseiten, bei der er neben der reinen Optik vorrangig auf die Benutzerfreundlichkeit der Seite zu achten hat. Die Navigation und der Aufbau der Webseiten soll dabei möglichst vielen Nutzern entgegen kommen. Der muss beachten das neben der Benutzerfreundlichkeit die Zugänglichkeit der Seite wichtig ist, die sich in der Vermeidung von Techniken manifestiert, durch die Informationen nur mit einem bestimmten Browser erreichbar sind.