Der Businessplan für eine fachkundige Stelle ist immer dann notwendig, wenn ein Antrag auf Bewilligung eines Gründerzuschusses gestellt wird. Vor allem die Bundesagentur für Arbeit bzw. die ARGE ist nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches daran gehalten, eine Stellungnahme zum Businessplan einzufordern. Die fachkundige Stelle beurteilt die Tragfähigkeit und Plausibilität des Geschäftkonzeptes.
Eine fachkundige Stelle im Sinne des Sozialgesetzbuches stellt die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Fachverband, das Kreditinstitut, Steuer- und Unternehmensberater, der Wirtschaftsprüfer und eine berufsständische Kammer dar. Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer frei. Geprüft werden die Voraussetzungen, die der Existenzgründer zur Grundlage seiner Entscheidung macht, dazu gehört vor allem der Businessplan und die darin enthaltene Rentabilitätsvorschau.
Zu beachten ist, dass die fachkundige Stelle oftmals eine Gebühr für die Businessplan - Prüfung erhebt. Die Kosten bewegen sich zwischen 30 und 150 Euro. Die Bearbeitung des Businessplanes durch die IHK und die HWK sind in der Regel gebührenfrei. Wird als fachkundige Stelle ein Steuerberater gewählt können die Kosten auch weitaus höher sein.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Bankfinanzierung einer Fahrschule. Die Existenzgründer und Unternehmer im Tätigkeitsfeld der Fahrschule bilden die Fahrschüler nach den gesetzlichen Vorgaben der FahrschülerAusbO in der Praxis und Theorie aus. Der Fahrlehrer braucht ebenfalls die amtliche Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis bzw. den Fahrlehrerschein. In Deutschland wird auf Grundlage des Fahrlehrergesetzes ( FahrlG ) von den zuständigen Behörden die Fahrlehrerlaubnis auf Antrag erteilt, insofern der Existenzgründer und Unternehmer der Fahrschule die allgemeinen Voraussetzungen und die abgeschlossenen Prüfungen der staatlichen reglementierten Ausbildung vorweisen kann.
Die Existenzgründung als Fahrschule ist eine gewerbliche Gründung und somit muss die Fahrschule beim Gewerbeamt angemeldet werden. Zudem muss ein Businessplan erstellt werden. Existenzgründer der Fahrschule können Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Existenzgründer der Fahrschule den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).
Der Businessplan ist die schriftliche Festlegung der Ziele einer Existenzgründung beziehungsweise eines bestehenden Unternehmens. Vor allem entwickelt man mit dem Businessplan Strategien, wie man das Unternehmen erfolgreich gestalten wird und wie man es weiter vorantreiben kann. Je präziser ein Businessplan in Bezug auf alle Faktoren, die ein Unternehmen beeinflussen, ausgearbeitet wird, desto erfolgreicher und gewinnbringender kann der Betrieb geführt werden. Durch eine regelmäßige Prüfung der Zielvorgaben des Businessplan ist es möglich, auf auftretende Veränderungen oder Fehlkalkulationen zu reagieren, bevor es zu spät ist. Ein Businessplan, der für die Existenzgründung und damit auch als Präsentation der Geschäftsidee entwickelt wird, befasst sich mit grundlegenden Dingen, wie Standort, Rechtsform und Qualifikationen der Gründer, aber auch mit finanziellen Plänen und Kalkulationen. Um Daten im Businessplan anschaulicher zu machen, verwendet man sinnvoller Weise Diagramme und Schaubilder.
Welche Form vom Businessplan benötigt wird, richtet sich auch nach dem Verwendungszweck. Ein Businessplan, mit dem man als Gründer Gelder und Investoren gewinnen möchte, muss sehr präzise ausgearbeitet werden. Der Businessplan für die Antragsstellung von Fördergeldern für arbeitslose Gründer hingegen kann einfacher ausfallen. Trotzdem müssen immer alle relevanten Teile eines Businessplan im selben enthalten sein. Für den Businessplan gibt es keine wirklichen Vorgaben. Allgemein ist es erforderlich, dem Businessplan eine übersichtliche und einheitliche Struktur zu geben, ihn so zu schreiben, dass er mit wenig Fachvokabular auskommt, damit Laien das Vorhaben nachvollziehen können, und der Businessplan muss das Potential des Unternehmens und die Qualifikationen der Gründer hervorheben. Der Umfang eines Businessplan bewegt sich zwischen 10 und 40 Seiten. Mittlerweile gibt es viele Businessplan Wettbewerbe, an denen man mit dem eigenen Businessplan teilnehmen kann. Fraglich und zu überdenken ist, ob man seinen noch nicht umgesetzten Businessplan der Öffentlichkeit präsentieren sollte.
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Am komplett verfassten Businessplan orientiert sich der Gründer, wie er seine Existenzgründung umsetzten wird. Zudem kann er durch den Businessplan Partner werben oder eine Finanzierung ( Bsp. Venture Capital )ermöglichen. In diesem Fall muss der Businessplan sehr sorgfältig ausgeführt sein, die Zuhilfenahme von Fachleuten für die Businessplan-Erstellung ist hier sinnvoll. Für den Antrag auf Gründungzuschuss oder Einstiegsgeld, für den man einen Businessplan braucht, ist es möglich, sich nach Businessplan-Mustern zu richten. Arbeitslose können diese staatlichen Hilfen beziehen, wobei der Gründungzuschuss an ALG1-Empfänger und das Einstiegsgeld an ALG2-Empfänger gerichtet ist. Durch den Businessplan ist auch abzusehen, ob ein Geschäftskonto eingerichtet werden muss. Kleinunternehmer können eventuell auf ein Geschäftskonto verzichten, sofern nicht viel Zahlungsverkehr zu erwarten ist. Doch man sollte nie verachten, dass man sich die Buchführung erleichtert, wenn man betriebliche und private Geldbewegungen getrennt hält. Vor allem wenn man beginnt, einen Businessplan umzusetzen, ist diese Übersichtlichkeit auch für finanzielle Abwägungen wichtig. Abgesehen davon, dass man sich einen Steuerberater für die Buchführung nehmen kann, kann er auch den Businessplan durchsehen und Verbesserungsvorschläge machen.