Geschäftskonto

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Als Existenzgründer ist es ratsam, für diverse Transaktionen, wie beispielsweise das Einstiegsgeld oder der Existenzgründerzuschuss, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um einen besseren Überblick über seine finanzielle Lage zu behalten. Natürlich ist man nicht dazu gesetzlich verpflichtet, geschäftliches von privatem zu trennen, jedoch müssen bei sogenannten gemischten Vorgängen klare Unterschiede erkennbar sein.

Funktional gibt es zwischen dem Privatkonto und dem Geschäftskonto keine Unterschiede. Die Giro-Leistungsmerkmale sind gleich und auch an der Kontonummer ist nicht erkennbar, um welches Konto es sich handelt. Wer sich schon in der frühen Unternehmerphase für ein Geschäftskonto entscheidet, bleibt auch von später entstehenden Kosten verschont. Umstellungen, die später vorgenommen werden, sind immer mit Verwaltungsaufwand und damit verbunden Kosten verbunden. Kundeninformationen, Umbuchungen, Fehlbuchungen sind nicht unerhebliche Verbindlichkeiten, die vermieden werden können. Verschiedene Banken bieten verschieden Konditionen. Obwohl die Grundgebühren bei Geschäftskonten höher ausfallen als bei Privaten Konten, sind sie in der Regel dennoch günstiger, da letztlich immer die jährlichen Gesamtkosten des Geldverkehrs entscheidend sind. Wichtigste Merkmal der Auswahlkriterien sind z. B. Guthabenverzinsung, Kreditrahmen, Dispositionskredit, Kosten von Überziehungskrediten, Kosten der Kontobewegung, Kosten für Kontoauszüge etc. Ein Vergleich der verschiedenen Konditionen ist wirklich empfehlenswert, schließlich geht es ums Geld.
Heutzutage sind Geschäftskonten bei fast jeder Bank erhältlich, man sollte sich jedoch die Zeit nehmen, Angebote zu vergleichen, bevor man ein Konto eröffnet.

Einstiegsgeld

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Als Arbeitslosengeld II Empfänger kann man sich finanzielle Förderung durch die ARGE sichern, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt. Das Einstiegsgeld wird bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gezahlt, wenn man einen tragfähigen Businessplan und Nachweise über persönliche Qualifikationen erbringen kann.

Einen Anspruch hat man leider nicht auf das Einstiegsgeld und man muss vor der Gründung diese Förderung beantragen. Falls das Einstiegsgeld gewährt wird, erhält man für sechs bis zwölf, theoretisch sogar bis zu 24 Monate diese Förderung. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel den bezogenen Alg II Satz plus 50 Prozent. Auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Einstiegsgeld bedacht. Allerdings werden die erzielten Gewinne der Selbstständigkeit auf das Einstiegsgeld angerechnet oder wenn das Amt der Ansicht ist, dass man nicht mehr hilfebedürftig ist, eingestellt.