GmbH Gesetz

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Der deutsche Bundestag hat die Reform des GmbH Gesetz beschlossen. Ende 2008 werden die Änderungen ins neue GmbH Gesetz aufgenommen und umgesetzt. Ziel der GmbH Reform ist es, das GmbH Gesetz zu modernisieren und den Gläubiger stärker vor Missbräuchen zu schützen. Demnach sind nach dem Momig nun auch die Gesellschafter verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein handlungsfähiger Geschäftsführer mehr vorhanden ist.

Zudem schreibt das neue GmbH Gesetz vor, dass dass jedes Unternehmen eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister einzutragen hat, um die Rechtsverfolgung zu sichern. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition werden erweitert, um einer Insolvenzverschleppung schon frühzeitig vorzubeugen. Ein weiteres Ziel der GmbH Reform ist die Vereinfachung von Unternehmensgründungen. So bringt das neue GmbH Gesetz auch eine neue Rechtsform hervor.

Die Euro GmbH oder Mini GmbH wird als Einstiegsvariante der klassischen GmbH eingeführt. Nach dem neuen GmbH Gesetz kommt die Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammeinlage aus. Allerdings muss der Gründer der Mini GmbH 25% der Jahresgewinne ansparen und kann mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro in diese umgewandelt werden. Zudem sorgt das neue GmbH Gesetz für eine Beschleunigung bei der Eintragung ins Handelsregister.