Die Mini-GmbH ist eine Art Unterform der normalen GmbH. Ein grundlegender Unterschied gegenüber einer „normalen“ GmbH ist die Einlage des Stammkapitals. Während bei Gründung einer GmbH mindestens 25.000 Euro inklusive Sacheinlagen aufgebracht werden müssen, sind es bei der Mini GmbH weitaus weit aus weniger, mindestens 1 Euro reicht aus, um die Gründung vorzunehmen.
Die Mini GmbH existiert noch nicht lange, im Juni letzten Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zu Bekämpfung von Missbräuchen“. Im Zuge dessen wurde es auch möglich zum 01.11.2008 eine Mini-GmbH, die offiziell als Unternehmergesellschaft bezeichnet wird, zu gründen. Die Mini-GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, Verbindlichkeiten aus Gesellschaftsvermögen müssen daher beglichen werden. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber früheren Zeiten, in denen die persönliche Haftung den Schritt in die Selbstständigkeit oft verhinderte. Im Geschäftsverkehr muss die Unternehmergesellschaft mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ ihre Geschäftspartner über die beschränkte Haftung informieren. Weiterhin muss der Gewinn quartalsweise zurückgelegt werden, diese Regelung hat der Gesetzgeber vorgesehen. Das Stammkapital von 25.000 Euro soll auf diese Weise wie bei einer „normalen“ GmbH erreicht werden, erst dann kann die Mini-GmbH in eine GmbH umgewandelt werden.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sieht maximal drei Gesellschafter vor und kann bei Gründung einer Firma ein Musterprotokoll verwenden. Darin sind Satzung, Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung enthalten. Das Protokoll muss notariell beglaubigt werden, die Kosten liegen im unteren zweistelligen Bereich.
Die kleine Unternehmensform ist seit November auf dem Markt und lässt viele Neugründer von ihrer Geschäftsidee träumen. Die Mini GmbH hat den Vorteil, man benötigt als Existenzgründer nur einen Euro als Startkapital und kann mit seiner Firma starten. Als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird die ein Euro GmbH auch bezeichnet, da die Haftung des Gründers auf das Vermögen der Firma beschränkt ist.
Der Gesetzgeber verspricht bei der Neugründung einer Mini GmbH eine Unkompliziertheit. Die Stammeilagen belaufen sie bei der Mini GmbH auf einen Euro, der Existenzgründer muss aber jährlich von seinem Gewinn 25% abgeben, solange bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Ist dieser Schritt gemacht wird aus der Mini GmbH die klassische GmbH gebildet. Für die Selbstständigkeit ist aber nicht nur die Unternehmensform wichtig, es kommen auf den Gründer auch weitere wichtige Schritte zu. Besonders wichtig für die Firmengründung ist ein Businessplan, das Konzept wird vom Gründer genau ausgearbeitet, wichtige Fakten und Kalkulationsbeispiele dürfen im Geschäftsplan keines Falls fehlen.
Da aber gerade in der Startphase der Existenzgründung die Zeit für verschiedene Dinge fehlt bietet das Internet bereits Businessplan Muster zum Ausarbeiten an, doch Vorsicht ist geboten es gibt nicht nur kostenlose Vorlagen, einige Internetanbieter machen mit dem kostenpflichtigen Businessplan Muster jede Menge Kohle. Einige Hausbanken und Steuerberater bieten ebenfalls ihre Hilfe bei der Geschäftsgründung an.
Die Mini GmbH ist beschlossene Sache, es fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats und dann soll die Mini GmbH zum November 2008 im nächsten Monat an den Start gehen. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein mit der Rechtsform Mini GmbH ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung zu günstigen Bedingungen zu gründen.
Günstig daher, weil man für die Mini GmbH nur ein Stammkapital von einem Euro aufbringen muss und zusätzlich einen geringen Satz an Notarkosten und einer Gebühr von rund 100 Euro für die Eintragung in das Handelsregister leisten muss. Dennoch muss das Stammkapital der Mini GmbH auf 25 000 Euro aufgebaut werden. Eine Gewinnthesaurierungspflicht für die Mini GmbH regelt den Kapitalaufbau.
Jeweils 25 Prozent des erwirtschafteten Jahresüberschusses muss die Mini GmbH als Kapitaleinlage verwenden. Erst wenn die 25 000 Euro erreicht wurden, kann die Mini GmbH ihre Gewinne voll ausschütten.
Als Mini GmbH wird die neue Form der Kapitalgesellschaften bezeichnet. Die kleine Schwester der klassischen GmbH kann ab November diesen Jahres gegründet werden. Die Mini GmbH kann mit nur einem Euro Stammeinlage entstehen, damit stellt die neue Rechtsform vor allem eine Alternative für Existenzgründer dar, die bisher ihr Unternehmer in Form der Einzelunternehmung gründen wollten. Die Mini GmbH wird auch als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bezeichnet, da die Haftung des Gründers auf das vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
Die Gründung einer Mini GmbH soll laut Gesetzgeber einfach und unkompliziert sein. Daher ist für die Unternehmergesellschaft ( UG ) auch eine Mustersatzung vorgesehen, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss, so dass erhebliche Gebühren entfallen. Lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar noch vorgelegt werden. Wobei die Kosten hierfür aufgrund der niedrigen Stammeinlage sehr gering ausfallen. Damit ist die Gründung einer Mini GmbH auch mit sehr geringem Startkapital möglich.
Auch das Eintragungsverfahren der Mini GmbH beim Handelsregister soll mit der Reform des GmbH Gesetzes einfacher und schneller werden. Dazu wird das bisherige Eintragungsverfahren vom normalen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt. Mit der Euro GmbH ( ein Euro GmbH ), wie die UG auch genannt wird ist auch eine echte Alternative zur englischen Limited entstanden. Gerade die hohe Abwanderungszahl deutscher Unternehmen ins Ausland machten eine konkurrenzfähige Alternative erforderlich. Mit der Mini GmbH oder 1 Euro GmbH wird dieses Erfordernis aufgegriffen. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Euro GmbH in der Praxis umsetzen wird.
Dieser Artikel enthält detailierte Informationen zum Thema Mini GmbH und weitere Informationen für Existenzgründer und Unternehmer.
Diese 1 Euro GmbH kann als Gegenmodell zur englischen Limited gesehen werden. Die Mini-GmbH bringt einige Vorteile mit sich, beispielsweise kann der Gang zum Notar für den Gründer entfallen. Allerdings geht dies nur dann, wenn man das “Gründungsset”übernimmt und außerdem die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung für die GmbH-Gründung übernimmt. Zudem ist eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich, sodass die Identifizierung der Gesellschafter möglich werden kann. Bisher vergingen viele Wochen, bevor die Anmeldung und Genehmigung abgeschlossen werden konnten. Diese Wartezeit hat sich nun erheblich verkürzt. Somit wird die Gründung einer 1 Euro GmbH stark vereinfacht und beschleunigt. Die geringe Stammeinlage von nur einem Euro stellt einen idealen Ausgangspunkt für die Geschäftsanteile darstellt. Die Anteile können nun künftig viel leichter aufgeteilt, zusammengelegt und sogar übertragen werden.
Ab dem 3. Quartal diesen Jahres können Existenzgründer mit einer Mindesteinlage von einem Euro eine sogenannte Mini GmbH gründen. Das Kernanliegen dieser neuen Art von GmbH ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Bei der Gründung kann eine Mustersatzung verwendet werden und die Unterschriften der Gesellschafter müssen nicht mehr kostenintensiv beurkundet werden.
Durch die elektronische Eintragung in das Handelsregister kann die Gründung der Unternehmergesellschaft im besten Fall innerhalb von 1 - 2 Tagen erfolgen. Damit wird ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited beseitigt, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals.