Selbstständigkeit

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Im Zusammenhang mit der Existenzgründung spielt der Begriff der Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Selbständigkeit beginnt formal mit der Aufnahme einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Gewerbeanmeldung. Rechtlich betrachtet ist jedoch nur derjenige selbständig tätig, wer im wesentlichen sowohl über freie Arbeitsgestaltung verfügt, als auch über die Arbeitszeit und den -ort frei bestimmen kann.

Gegen Selbständigkeit und für eine unselbständige Beschäftigung sprechen demnach: fehlende Unternehmerinitiative und -risiko, Anspruch auf Urlaub/ Entgeltfortzahlung, Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber und festes Entgelt. Für die Beurteilung, ob letztlich Selbständigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Im Zweifelsfall können vertragliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausschlaggebend sein.

Infolge des verschärften Wettbewerbs tritt immer häufiger das Phänomen der sog. „Scheinselbständigkeit“ auf. Hierbei lagern viele Unternehmen zunehmend Aufgaben aus, um Lohnkosten zu sparen. Es werden Verträge mit bisherigen Arbeitnehmern und Fachkräften geschlossen, die zukünftig als selbständige Unternehmer auftreten. Dies kann jedoch zu erheblichen Auswirkungen für den Arbeitgeber führen.

Selbstständigkeit - Gründung eines Unternehmens

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Eine Selbstständigkeit muss gut geplant werden, damit man in finanzieller und praktischer Hinsicht bestmöglich vorbereitet ist. Das bedeutet, dass man für die Selbstständigkeit bestimmte Fähigkeiten in kaufmännischer wie in unternehmerischer Hinsicht erwerben muss, dass man sorgfältig den Standort auswählt und nicht zuletzt, dass man eine tragfähige Geschäftsidee benötigt, auf der die Selbstständigkeit aufgebaut werden soll.

Wenn man wichtige Kompetenzen für die Selbstständigkeit mitbringt oder sich angeeignet hat, geht man dazu über einen Businessplan zu erstellen, wenn man eine gute Geschäftsidee besitzt. Das auch Geschäftsplan genannte Papier enthält alle Elemente, wie man seine Selbstständigkeit gründen und aufbauen möchte.

Daher besteht das Konzept für die Selbstständigkeit aus einem schriftlichen und einem rechnerischen Teil, der kein notwendiges Modul außer Acht lässt. Hilfestellung bekommt man für die Gründung einer Selbstständigkeit unter anderem bei Unternehmensberatern.

Gründungszuschuss durch Businessplan

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Die Arbeitsagentur unterstützt ALG I Empfänger bei Ihrer Existenzgründung mittels Gründungszuschuss. Als Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschuss muss der Agentur für Arbeit zunächst ein Businessplan vorgelegt werden. Der Businessplan wird durch eine sogenannte fachkundige Stelle geprüft und diese nimmt Stellung zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Um eine positive Stellungnahme zu erhalten, sollte das Unternehmenskonzept eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Vorhabens und eine Übersicht zur Finanzierung enthalten.

Im Businessplan für Gründungszuschuss sind im ersten Teil die Ideen ausführlich zu erklären und gegebenenfalls Fachbegriffe und fachspezifische Verfahren zu erläutern. Zu beachten ist, das die Arbeitsagentur erwartet, dass die persönliche Eignung, sowie notwendige Fähig- und Fertigkeiten im Businessplan nachgewiesen werden. Zudem verlangt die Arbeitsagentur zur Bewilligung des Gründungszuschuss die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar. Für die Erstellung des Businessplan sollte ein unerfahrener Unternehmensgründer die Hilfe eines Unternehmens- oder Steuerberaters hinzuziehen.

Die Selbstständigkeit - Mit Erfolg

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Selbständig arbeiten kann eine Chance sein, eigene Ideen zu verwirklichen. Die Selbstständigkeit stellt ein Lebenskonzept und eine große Herausforderung dar, welche mit Mut und Engagement zum Erfolg geführt werden kann. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, eine eigene Existenz aufzubauen.

Die Anmeldung einer Selbstständigkeit erfolgt beim Gewerbeamt. Des Weiteren sollte der Existenzgründer auf eine ordnungsgemäße Buchführung achten. Ein Gründer kann sich beim Start in die Selbstständigkeit von qualifizierten Fachleuten beraten lassen, da diese detailierte Kenntnisse über die Thematik besitzen. Außerdem sollte der Gründer darauf achten, dass er nicht in eine Scheinselbstständigkeit gerät.