haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — JG @ 17:37

Ab Herbst diesen Jahres wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die keine Mindesteinlage erfordert. Die neue Unternehmergesellschaft ( UG ) wird im Zuge der Reform des GmbH- Gesetzes eingeführt mit dem Ziel die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Aus diesem Grund werden auch die Gründungsmodalitäten der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft einfacher und unkomplizierter gestaltet als bei der bisherigen GmbH.

So wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Auch wird es andere Formulare geben, die die Gründung zeitsparend und kostengünstig machen sollen. Für die Gründung einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist es empfehlenswert von Beginn an einen Steuerberater in das Vorhaben mit einzubeziehen. Auch wenn der Gesetzgeber versucht hat die Voraussetzung für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu vereinfachen, sind doch gerade die steuerlichen und rechtlichen Aspekte einer Kapitalgesellschaft nicht zu unterschätzen.

Unternehmergesellschaft ein Viertel seiner Jahresgewinne Auch gilt zu beachten, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes der Gründer einer haftungsbeschränktenansparen muss. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Anschließend ist vorgesehen, dass die Mini GmbH oder auch Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt wird. Damit stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine echte Alternative zur englischen Limited dar.

Unternehmergesellschaft

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — JG @ 10:25

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG bringt auch eine neue Rechtsform, die Unternehmergesellschaft hervor. Die neue Euro GmbH, wie sie auch genannt wird ist haftungsbeschränkt und kommt als neue GmbH- Variante ohne Mindestkapital aus. Grundsätzlich soll die Gründung einer Unternehmergesellschaft eine flexiblere und billigere Möglichkeit der Firmengründung bieten.

Erforderlich für die Gründung einer neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH ist ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag, ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers und eine Liste der Gesellschafter.  Weiterhin muss bei der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine symbolische Stammeinlage von einem Euro geleistet werden. Zudem gibt es für die Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss und somit erheblich Notargebühren eingespart werden können.

Um ein rechtssicheres und glaubhaftes Auftreten der Unternehmergesellschaft im Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten, ist für die Euro GmbH die Ansparung von Gewinnen vorgesehen. Vor allem um den Gläubigerschutz zu wahren muss der Gründer einer UG 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro ansparen. Danach besteht für ihn allerdings die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in die klassische GmbH umzuwandeln.

UG

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — JG @ 19:53

Viele Existenzgründer haben lange auf die neue Unternehmergesellschaft ( UG ) gewartet. Ab Herbst diesen Jahres ist es dann soweit die neue Mini GmbH kann gegründet werden. Das Gründungsverfahren der UG, auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll einfacher und unkomplizierter ablaufen wie bei der bisherigen traditionellen GmbH. Die UG kann mit nur einem Euro Startkapital gegründet werden und die Haftung des Unternehmers wird auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Für die UG oder auch ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) genannt wird es eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. So fallen für den Gründer einer Unternehmergesellschaft erhebliche Gründungsgebühren weg. Lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar noch vorgelegt werden, wobei die Kosten hierfür aufgrund der niedrigen Stammeinlagen gering bleiben. Neu ist aber das die Gesellschafter der UG verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn dies erforderlich werden sollte. Damit wird versucht der so genannten Firmenbestattung entgegen zu steuern.

Wichtig für den Gründer einer UG ist, dass er frühzeitig einen Unternehmens- oder Steuerberater mit in sein Gründungsvorhaben einbezieht. Gerade die steuerrechtlichen Aspekte stellen sie bei einer Mini GmbH als Kapitalgesellschaft anders dar, als bei einem Einzelunternehmen. Der Existenzgründer einer UG sollte auch bedenken, dass er 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro ansparen muss. Danach besteht für ihn jedoch die Möglichkeit die UG in die klassische GmbH umzuwandeln.

Unternehmergesellschaft für Webdesigner

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — rewe @ 08:32

Ab dem 1. September 2008 wird es für Existenzgründer, die sich als Webdesigner selbständig machen wollen, möglich sein, ab einer Einlage von 1 Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die Unternehmergesellschaft ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. 25 % des Jahresüberschusses des Existenzgründers müssen jedoch einbehalten werden, bis eine Mindesteinlage von 10.000 Euro erreicht ist.

Die auch als ein Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft ist für Webdesigner auch deshalb interessant, weil die Kosten der Eintragung sehr gering sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Abkoppelung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Für Webdesigner, die eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtanwaltes.