Der Begriff der Ausgaben

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 19:26

Mit dem Begriff der Ausgaben kann man umgangssprachlich die Ausgabe von Geld (liquide Mittel) bezeichnen. Als Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Kameralistik und dem Steuerrecht gelten spezifische Anforderungen für die Verwendung des Begriffs.

Betrachtet man den Begriff der Ausgaben aus betriebswirtschaftlicher Perspektive vermindert eine Ausgabe das Netto-Geldvermögen eines Unternehmens. Im Rahmen der Kostenrechnung können Auszahlungen, der Abgang kurzfristiger Forderungen und der Zugang kurzfristiger Verbindlichkeiten Ausgaben darstellen. Dabei gilt die Maßgabe, dass eine Ausgabe nicht zwangsläufig auch eine Auszahlung darstellen muss. Der Abgang einer kurzfristigen Forderung vermindert bspw. das Netto-Geldvermögen eines Unternehmens nicht aber den Zahlungsmittelbestand auf dem Geschäftskonto oder der Kasse.

Ausgaben müssen ebenfalls nicht zwangsläufig Aufwand darstellen. Der Kauf eines PKW verringert bspw. das Netto-Geldvermögen, nicht aber das Reinvermögen aufgrund der Bilanzierung auf der Aktivseite der Bilanz und der damit einhergehenden Erhöhung des Anlagevermögens.

In der Kameralistik entsprechen Ausgaben handelsrechtlich den Auszahlungen in der Betriebswirtschaft. Analog entsprechen Einnahmen den Einzahlungen. Im Steuerrecht ist der Zurechnungsgrundsatz zu beachten. Demnach sind Ausgaben für das Kalenderjahr Ihrer Leistung anzusetzen und regelmäßige Ausgaben zum Jahresende oder Jahresbeginn für das aktuelle Kalenderjahr anzusetzen.

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