Der Beitragssatz
Der Beitragssatz wird als Begriff vorrangig im Rahmen der deutschen Sozialversicherung verwendet und beschreibt den Anteil des Bruttoarbeitsentgeltes der an die Sozialversicherung, zum Zwecke der sozialen Absicherung, abgeführt wird. Der sich im Rahmen der Sozialversicherung aus dem Beitragssatz ergebende Beitrag wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hinsichtlich der Beitragspflicht ist die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten.
Der Beitragssatz zur Sozialversicherung setzt sich aus den einzelnen Beitragssätzen zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung zusammen und wird hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beitragssätze sind in der Regel nur bei gesetzlichen Versicherungen üblich, bei Privatversicherungen erfolgt die Beitragsfestsetzung über das Risiko oder andere Einflussgrößen.
Unternehmensgründer haben nach der Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee in den meisten Fällen keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung, im Falle einer freiwilligen Versicherung allerdings eine Beitragspflicht in Höhe des Beitragssatzes.
[…] Informationen für Begriffe aus der Wirtschaft bieten. Vorgestellt wurde der Begriff des Beitragssatz um einen Überblick zu geben aus welchen Bestandteilen und welchen Akteuren Beiträge […]
Pingback von Veröffentlichte Beiträge innerhalb der letzten Wochen | businessplantool.com — 29. Juli 2010 @ 17:07