Der Diskont

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 16:29

Der Diskont stellt einen Zinsbetrag dar, der beim Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung für den Zeitraum zwischen Ankauf und Fälligkeit abgezogen wird. Anwendung findet der Diskont für Wechsel die von einer Bank vor Fälligkeit angekauft werden. Durch den Verkauf zum Diskont kann sich der Verkäufer kurzfristige Liquidität verschaffen.

Der Verkäufer erhält den Nennwert des Wechsels abzüglich des Diskontsatzes ausgezahlt. Lohnenswert sind Wechselankäufe in der Regel nur für Wechsel mit einer Restlaufzeit von mindestens 3 Monaten. Die Ermittlung des Diskontsatzes erfolgt in Anlehnung an den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Berechnung des Diskont erfolgt prozentual vom Nennwert bezogen auf ein Jahr.

Ein Existenzgründer der gerade seine Geschäftsidee als Konzept umgesetzt hat erhält die Möglichkeit über die Diskontierung einer Forderung kurzfristig liquide Mittel zu generieren.

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