Die Aktiva als Bestandteil der Bilanz

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 14:18

Die Aktiva stellt einen Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Bilanz dar. Die Bilanz ist in zwei Teile gegliedert. Die linke Seite stellt die Aktiva dar und umfasst die Vermögenswerte bzw. die Mittelherkunft des Unternehmens die für die Umsetzung des Businessplan notwendig sind. Die Passiva stellt die rechte Seite der Bilanz dar und beinhaltet alle Posten zur Mittelherkunft. Die Aktiva wird in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen gegliedert.

Das Anlagevermögen der Aktiva umfasst ausschließlich Vermögensgegenstände, die dauerhaft im Geschäftsbetrieb verbleiben. Dabei wird innerhalb des Anlagevermögens zwischen mittel- und langfristig gebundenen Mitteln unterschieden. Die zur Produktion benötigte Infrastruktur wie Grund und Boden, Maschinen und Gebäude wie auch die Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter (mehrjährige Beteiligungen, Anteile an anderen Unternehmen) werden dem Anlagevermögen zugerechnet. Immaterielle Gegenstände wie erworbene Rechte in Form von Lizenzen und Patenten zählen wie auch Marken zählen zum Anlagevermögen. Für immaterielle Vermögensgegenstände die nicht erworben wurden, besteht ein Aktivierungsverbot.

Das Umlaufvermögen umfasst kurzfristig zur Verwendung geeignete wirtschaftliche Rechte wie Bargeldbestände, Bankkonten sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen dar. Die zur Produktion notwendigen Rohstoffe, Vorprodukte sowie kurzfristig veräußerbare Lagerbestände an fertigen Produkten werden ferner dem Umlaufvermögen auf der Aktiva zugeordnet.

1 Kommentar »

  1. […] behandelte ein weiterer veröffentlichter Artikel. Einen Überblick über die auf der Aktiva eine Bilanz ausgewiesenen Posten vermittelte der Artikel “Die Aktiva als Bestandteil der […]

    Pingback von Veröffentlichte Beiträge innerhalb der letzten Wochen | businessplantool.com — 29. Juli 2010 @ 17:07

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