Die Mini-GmbH

Abgelegt unter: Mini GmbH — JG @ 10:18

Die Mini-GmbH ist eine Art Unterform der normalen GmbH. Ein grundlegender Unterschied gegenüber einer „normalen“ GmbH ist die Einlage des Stammkapitals. Während bei Gründung einer GmbH mindestens 25.000 Euro inklusive Sacheinlagen aufgebracht werden müssen, sind es bei der Mini GmbH weitaus weit aus weniger, mindestens 1 Euro reicht aus, um die Gründung vorzunehmen.

Die Mini GmbH existiert noch nicht lange, im Juni letzten Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zu Bekämpfung von Missbräuchen“. Im Zuge dessen wurde es auch möglich zum 01.11.2008 eine Mini-GmbH, die offiziell als Unternehmergesellschaft bezeichnet wird, zu gründen. Die Mini-GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, Verbindlichkeiten aus Gesellschaftsvermögen müssen daher beglichen werden. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber früheren Zeiten, in denen die persönliche Haftung den Schritt in die Selbstständigkeit oft verhinderte. Im Geschäftsverkehr muss die Unternehmergesellschaft mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ ihre Geschäftspartner über die beschränkte Haftung informieren. Weiterhin muss der Gewinn quartalsweise zurückgelegt werden, diese Regelung hat der Gesetzgeber vorgesehen. Das Stammkapital von 25.000 Euro soll auf diese Weise wie bei einer „normalen“ GmbH erreicht werden, erst dann kann die Mini-GmbH in eine GmbH umgewandelt werden.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sieht maximal drei Gesellschafter vor und kann bei Gründung einer Firma ein Musterprotokoll verwenden. Darin sind Satzung, Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung enthalten. Das Protokoll muss notariell beglaubigt werden, die Kosten liegen im unteren zweistelligen Bereich.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen

You must be logged in to post a comment.