Einstiegsgeld
Als Arbeitslosengeld II Empfänger kann man sich finanzielle Förderung durch die ARGE sichern, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt. Das Einstiegsgeld wird bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gezahlt, wenn man einen tragfähigen Businessplan und Nachweise über persönliche Qualifikationen erbringen kann.
Einen Anspruch hat man leider nicht auf das Einstiegsgeld und man muss vor der Gründung diese Förderung beantragen. Falls das Einstiegsgeld gewährt wird, erhält man für sechs bis zwölf, theoretisch sogar bis zu 24 Monate diese Förderung. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel den bezogenen Alg II Satz plus 50 Prozent. Auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Einstiegsgeld bedacht. Allerdings werden die erzielten Gewinne der Selbstständigkeit auf das Einstiegsgeld angerechnet oder wenn das Amt der Ansicht ist, dass man nicht mehr hilfebedürftig ist, eingestellt.