Existenzgründung als Kunstschmied
Die Existenzgründung als Kunstschmied ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Kunstschmied beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Kunstschmied Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Kunstschmied den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).
Weiterhin benötigt der Kunstschmied bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Kunstschmied sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.