Fördermaßnahmen

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 15:32

Fördermaßnahmen sind staatlich unterstützte Maßnahmen die in Geldwerten oder günstigen Vertragsbedingungen (Zinsen + Tilgung) zum Zwecke der Unterstützung bestimmter Projekte oder Einkommensarten vergeben werden. Im Rahmen einer Existenzgründung kann ein Existenzgründerzuschuss gewährt werden. Anspruch auf diesen haben Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Ferner können im Rahmen einer Existenzgründung oder anderen Belangen zinsgünstige Bankdarlehn als Fördermaßnahmen ausgegeben werden. Oft ist für diese die Erstellung und Vorlage eines schlüssigen Businessplans von Nöten. Die Erstellung eines Businessplans kann bspw. über eine kostenlose Businessplan Software erfolgen.

Ebenfalls kann die Stellung  von Sicherheiten gefordert werden um Fördermaßnahmen zu erhalten. Kredite werden bspw. zu besonderen Tilgungs-, Zins- und Laufzeitbedingungen vergeben. Insbesondere existieren Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Gründung einer Unternehmergesellschaft. Dabei wird ein pauschaler Betrag zur sozialen Sicherung des Existenzgründers bezahlt. Diese Förderungsmaßnahme unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt und wird für den Zeitraum von drei Jahren in sinkenden Beträgen gewährt. Eine andere Art der Förderungsmaßnahmen stellt das Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III dar. Dieses wird bei Bewilligung für sechs Monate gezahlt. Zur Gewährung des Überbrückungsgelds ist ein Antragsverfahren bei der IHK erforderlich.

1 Kommentar »

  1. […] zum Zwecke der Unterstützung bestimmter Projekte oder Einkommensarten vergeben werden. Welche Fördermaßnahmen zu unterscheiden sind wird im Artikel […]

    Pingback von Artikel im September 2010 | businessplantool.com — 19. Oktober 2010 @ 16:16

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