Gründungszuschuss durch Businessplan

Abgelegt unter: Businessplan, Selbstständigkeit — JG @ 17:40

Die Arbeitsagentur unterstützt ALG I Empfänger bei Ihrer Existenzgründung mittels Gründungszuschuss. Als Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschuss muss der Agentur für Arbeit zunächst ein Businessplan vorgelegt werden. Der Businessplan wird durch eine sogenannte fachkundige Stelle geprüft und diese nimmt Stellung zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Um eine positive Stellungnahme zu erhalten, sollte das Unternehmenskonzept eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Vorhabens und eine Übersicht zur Finanzierung enthalten.

Im Businessplan für Gründungszuschuss sind im ersten Teil die Ideen ausführlich zu erklären und gegebenenfalls Fachbegriffe und fachspezifische Verfahren zu erläutern. Zu beachten ist, das die Arbeitsagentur erwartet, dass die persönliche Eignung, sowie notwendige Fähig- und Fertigkeiten im Businessplan nachgewiesen werden. Zudem verlangt die Arbeitsagentur zur Bewilligung des Gründungszuschuss die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar. Für die Erstellung des Businessplan sollte ein unerfahrener Unternehmensgründer die Hilfe eines Unternehmens- oder Steuerberaters hinzuziehen.

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