Gründungszuschuss

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Der Gründungszuschuss ist für Arbeitslosengeld I Empfänger ein Fördermittel, mit dem sie bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit sozial abgesichert werden sollen. Anspruch auf Gründungszuschuss hat man, wenn man eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebt, wenn man arbeitslos gemeldet ist und noch 90 Tage Anspruch darauf hat.

Den Antrag auf Gründungszuschuss erhält man bei der Agentur für Arbeit. Hier sollte man darauf achten, dass auf dem Formular der Tag der Antragstellung vermerkt wurde. Der Tag der Antragsstellung ist der Tag, an dem man den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt hat. Man kann sich den Antrag auf Gründungszuschuss auch zusenden lassen, doch eine persönliche Abholung ist zu empfehlen.

Bei der Abgabe des Antrags muss ein Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung und weitere Unterlagen abgegeben werden, damit man Gründungszuschuss erhalten kann. Die Bearbeitung des Antrags auf Gründungszuschuss dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

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