haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Abgelegt unter: Unternehmergesellschaft — JG @ 17:37

Ab Herbst diesen Jahres wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die keine Mindesteinlage erfordert. Die neue Unternehmergesellschaft ( UG ) wird im Zuge der Reform des GmbH- Gesetzes eingeführt mit dem Ziel die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Aus diesem Grund werden auch die Gründungsmodalitäten der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft einfacher und unkomplizierter gestaltet als bei der bisherigen GmbH.

So wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Auch wird es andere Formulare geben, die die Gründung zeitsparend und kostengünstig machen sollen. Für die Gründung einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist es empfehlenswert von Beginn an einen Steuerberater in das Vorhaben mit einzubeziehen. Auch wenn der Gesetzgeber versucht hat die Voraussetzung für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu vereinfachen, sind doch gerade die steuerlichen und rechtlichen Aspekte einer Kapitalgesellschaft nicht zu unterschätzen.

Unternehmergesellschaft ein Viertel seiner Jahresgewinne Auch gilt zu beachten, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes der Gründer einer haftungsbeschränktenansparen muss. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Anschließend ist vorgesehen, dass die Mini GmbH oder auch Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt wird. Damit stellt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eine echte Alternative zur englischen Limited dar.

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