Kontrollmitteilungen

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Kontrollmitteilungen sind im Rahmen der Besteuerung von Einnahmen in Abständen an das zuständige Finanzamt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfassung von Einnahmen zu tätigen. Über Kontrollmitteilungen ist es dem Finanzamt möglich die Angaben von Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu überprüfen bzw. bei fehlenden Angaben zu vervollständigen.

Kontrollmitteilungen werden von Finanzbeamten oder Dritten beispielsweise nach steuerlichen Außenprüfungen an das Finanzamt angegeben. Im Rahmen von Kontrollmitteilungen können Informationen zum Kauf bestimmter Gegenstände wie PKWs oder Grundstücke die über ein Geschäftskonto abgewickelt wurden, weitergegeben werden, die anschließend in der Steuerakte des Betreffenden gesammelt und gegebenenfalls gegen ihn geltend gemacht werden.

Das über Kontrollmitteilungen umgesetzte Kontrollsystem des Staates erstreckt sich auch auf internationale Kapitalbewegungen und Abschlüsse von Geschäften. Im Zuge des zwischenstaatlichen Austauschs von relevanten Informationen zu Steuerbürgern können verschwiegene Steuereinnahmen ausfindig gemacht werden und dem Steuerschuldner angetragen werden.  Über die Verwirklichung des sogenannten Korrespondenzprinzips werden sowohl juristische als auch natürliche Personen kontrolliert.
Über Kontrollmitteilungen die aus Außenprüfungen erstellt werden, können Angaben zu etwaigen Schmiergeldern, branchenunüblichen Honoraren bzw. Provisionen und Entgelte an nebenberuflich tätige Personen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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