MoMiG

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Das MoMiG regelt die Neugestaltung des GmBH-Rechts, wobei der Gesetzgeber mit dieser Reform vor allem die Unternehmensgründung vereinfachen und beschleunigen, die Attraktivität der GmbH als Rechtsform erhöhen und Missbräuche bekämpfen wollte. Die GmbH Reform (MoMiG) führt die sog. haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein und soll damit insbesondere die Nachteile der GmbH im Wettbewerb ggü. der englischen Limited ausgleichen.

Das MoMiG sieht vor, dass die Mini GmbH mit 1 € Startkapital gegründet werden darf. Nach der GmbH Reform muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft allerdings jährlich 25 % des Überschusses in eine Gewinnrücklage einstellen, bis eine Mindestkapitalanlage in Höhe von 25.000 € vorhanden ist. Ist dieser Betrag erreicht, so sieht es das MoMiG vor, kann die Mini Gmbh in eine normale GmbH umgeformt werden. Durch die GmbH Reform sind im neuen GmbH Gesetz Musterprotokolle abgedruckt, die bei Standardgründungen genutzt werden können.

Das MomiG bzw die GmBh Reform bietet mittleren und kleinen Existenzgründern günstigere und flexiblere Wege der Unternehmensgründung. Das neue GmbH Gesetz trägt zu wesentlichen Verbesserungen der Gründungsmodalitäten und zu größerer Sicherheit bei.

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