Neutraler Aufwand

Abgelegt unter: Lexikon — JG @ 15:16

Jeglicher Aufwand, der nicht durch die Umsetzung der Betriebsaufgabe in regelmäßiger Form im betrieblichen Leistungsprozess entsteht, wird als neutraler Aufwand bezeichnet, und ist nicht kostenwirksam.  Als neutraler Aufwand werden betriebsfremde Aufwände, außerordentliche Aufwände, periodenfremde Aufwände und sonstige neutrale Aufwände im Rahmen der Kostenrechnung bezeichnet.

Betriebsfremder Aufwand als eine Art des neutralen Aufwands, wie beispielweise Zahlungen für nicht betrieblich genutzte Gebäude oder Grundstücke, steht nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe eines Unternehmen. Außerordentlicher Aufwand fällt betriebsbezogen aber in unregelmäßiger Höhe und Zeit an. Der periodenfremde Aufwand stellt Aufwand dar, der betriebsbedingt anfällt allerdings einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen ist. Dem periodenfremden Aufwand werden beispielsweise Mietvorauszahlungen zugerechnet.

Darüber hinaus werden alle Posten die im Rahmen der Kostenrechnung gesondert behandelt werden als sonstiger neutraler Aufwand dem neutralen Aufwand zugeordnet. Beispiele für sonstigen neutralen Aufwand stellen Abschreibungen und Zinsen die für das Fremdkapital gezahlt werden müssen dar.

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