Zu den Sozialversicherungen des sozialen Sicherungssystems der BRD gehörend hat die Arbeitslosenversicherung den primären Zweck der Einkommenssicherung erwerbsloser Personen in der Zeit der Arbeitssuche. Rechtlich begründet ist die Arbeitslosenversicherung im SGB III.
Trägerorgan der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Arbeit und Soziales das aufsichtführende Ministerium. Arbeitnehmer, Auszubildende und Wehr- und Zivildienstleistende sind über Ihr Arbeitsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Eine freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus unter bestimmten Auflagen für Selbstständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb von Europa möglich.
Der Beitragssatz wird prozentual in Höhe von 2,8% des beitragspflichtigen Nettoeinkommens gem. § 341 Abs. 2 SGB II bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5500 Euro in den alten Bundesländern und 4650 Euro in den neuen Bundesländer gebildet. Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, errechnet sich trotzdem der Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Leistungsträger sind in erster Linie die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen ihrer Selbstständigkeit die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und bestimmte Träger zur Förderung von Maßnahmen die mit Arbeit und Beschäftigung in Zusammenhang stehen.
Die Aktiva stellt einen Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Bilanz dar. Die Bilanz ist in zwei Teile gegliedert. Die linke Seite stellt die Aktiva dar und umfasst die Vermögenswerte bzw. die Mittelherkunft des Unternehmens die für die Umsetzung des Businessplan notwendig sind. Die Passiva stellt die rechte Seite der Bilanz dar und beinhaltet alle Posten zur Mittelherkunft. Die Aktiva wird in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen gegliedert.
Das Anlagevermögen der Aktiva umfasst ausschließlich Vermögensgegenstände, die dauerhaft im Geschäftsbetrieb verbleiben. Dabei wird innerhalb des Anlagevermögens zwischen mittel- und langfristig gebundenen Mitteln unterschieden. Die zur Produktion benötigte Infrastruktur wie Grund und Boden, Maschinen und Gebäude wie auch die Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter (mehrjährige Beteiligungen, Anteile an anderen Unternehmen) werden dem Anlagevermögen zugerechnet. Immaterielle Gegenstände wie erworbene Rechte in Form von Lizenzen und Patenten zählen wie auch Marken zählen zum Anlagevermögen. Für immaterielle Vermögensgegenstände die nicht erworben wurden, besteht ein Aktivierungsverbot.
Das Umlaufvermögen umfasst kurzfristig zur Verwendung geeignete wirtschaftliche Rechte wie Bargeldbestände, Bankkonten sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen dar. Die zur Produktion notwendigen Rohstoffe, Vorprodukte sowie kurzfristig veräußerbare Lagerbestände an fertigen Produkten werden ferner dem Umlaufvermögen auf der Aktiva zugeordnet.
Ein Abbuchungsauftrag ermöglicht es einem Unternehmer seine Zahlungsforderungen mit erhöhter Sicherheit einzufordern. Der Zahlungspflichtige bekundet dabei gegenüber seiner Hausbank, dass der Zahlungsempfänger etwaige Forderungen von seinem Konto abbuchen darf. Daraufhin erteilt der Zahlungsempfänger seiner Hausbank den Abbuchungsauftrag für seine Forderungen gegenüber dem Zahlungspflichtigen.
Für einen Unternehmer resultiert aus der Abbuchungsermächtigung eine erhöhte Sicherheit gegenüber Zahlungsausfällen, da der Zahlungspflichtige seinen Rückbuchungsanspruch durch die Erteilung eines Abbuchungsauftrags verliert. Demzufolge kann der Unternehmer davon ausgehen, dass der gebuchte Zahlungsbetrag auf seinem Geschäftskonto verbleibt und nicht durch den Zahlungspflichtigen widerrufen werden kann. Im Falle eines Insolvenzantrags des Zahlungspflichtigen erlischt durch den Abbuchungsauftrag der Anspruch auf eine Rückbuchung der Zahlung innerhalb von 6 Wochen durch den Insolvenzverwalter, den er ohne diesen hätte.
Der Abbuchungsauftrag wird vorrangig im Geschäftskundenbereich eingesetzt. Für die Dienstleistung der Überwachung der Korrektheit der Zahlungsbelastungen stellt das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen in der Regel eine Gebühr in Rechnung.
Die Mini-GmbH ist eine Art Unterform der normalen GmbH. Ein grundlegender Unterschied gegenüber einer „normalen“ GmbH ist die Einlage des Stammkapitals. Während bei Gründung einer GmbH mindestens 25.000 Euro inklusive Sacheinlagen aufgebracht werden müssen, sind es bei der Mini GmbH weitaus weit aus weniger, mindestens 1 Euro reicht aus, um die Gründung vorzunehmen.
Die Mini GmbH existiert noch nicht lange, im Juni letzten Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zu Bekämpfung von Missbräuchen“. Im Zuge dessen wurde es auch möglich zum 01.11.2008 eine Mini-GmbH, die offiziell als Unternehmergesellschaft bezeichnet wird, zu gründen. Die Mini-GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, Verbindlichkeiten aus Gesellschaftsvermögen müssen daher beglichen werden. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber früheren Zeiten, in denen die persönliche Haftung den Schritt in die Selbstständigkeit oft verhinderte. Im Geschäftsverkehr muss die Unternehmergesellschaft mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ ihre Geschäftspartner über die beschränkte Haftung informieren. Weiterhin muss der Gewinn quartalsweise zurückgelegt werden, diese Regelung hat der Gesetzgeber vorgesehen. Das Stammkapital von 25.000 Euro soll auf diese Weise wie bei einer „normalen“ GmbH erreicht werden, erst dann kann die Mini-GmbH in eine GmbH umgewandelt werden.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft sieht maximal drei Gesellschafter vor und kann bei Gründung einer Firma ein Musterprotokoll verwenden. Darin sind Satzung, Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung enthalten. Das Protokoll muss notariell beglaubigt werden, die Kosten liegen im unteren zweistelligen Bereich.
Als Existenzgründer ist es ratsam, für diverse Transaktionen, wie beispielsweise das Einstiegsgeld oder der Existenzgründerzuschuss, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um einen besseren Überblick über seine finanzielle Lage zu behalten. Natürlich ist man nicht dazu gesetzlich verpflichtet, geschäftliches von privatem zu trennen, jedoch müssen bei sogenannten gemischten Vorgängen klare Unterschiede erkennbar sein.
Funktional gibt es zwischen dem Privatkonto und dem Geschäftskonto keine Unterschiede. Die Giro-Leistungsmerkmale sind gleich und auch an der Kontonummer ist nicht erkennbar, um welches Konto es sich handelt. Wer sich schon in der frühen Unternehmerphase für ein Geschäftskonto entscheidet, bleibt auch von später entstehenden Kosten verschont. Umstellungen, die später vorgenommen werden, sind immer mit Verwaltungsaufwand und damit verbunden Kosten verbunden. Kundeninformationen, Umbuchungen, Fehlbuchungen sind nicht unerhebliche Verbindlichkeiten, die vermieden werden können. Verschiedene Banken bieten verschieden Konditionen. Obwohl die Grundgebühren bei Geschäftskonten höher ausfallen als bei Privaten Konten, sind sie in der Regel dennoch günstiger, da letztlich immer die jährlichen Gesamtkosten des Geldverkehrs entscheidend sind. Wichtigste Merkmal der Auswahlkriterien sind z. B. Guthabenverzinsung, Kreditrahmen, Dispositionskredit, Kosten von Überziehungskrediten, Kosten der Kontobewegung, Kosten für Kontoauszüge etc. Ein Vergleich der verschiedenen Konditionen ist wirklich empfehlenswert, schließlich geht es ums Geld.
Heutzutage sind Geschäftskonten bei fast jeder Bank erhältlich, man sollte sich jedoch die Zeit nehmen, Angebote zu vergleichen, bevor man ein Konto eröffnet.
Eine eindeutige Definition des Aufbaus eines Businessplans wurde bisher noch nicht definiert. Dennoch sollte der Businessplan einen logischen Aufbau gegliedert sein. Dies ist wichtig, damit Kapitalgeber einfach nachvollziehen können um was es eigentlich geht. Der Businessplan sollte nahezu perfekt sein, da von ihm ein Erfolg oder Scheitern in Bezug auf Kapitalgeber abhängig ist.
Der Anfang des Businessplans sollte eine Zusammenfassung darstellen, in der kurz und verständlich das Ziel und Inhalt der Geschäftsidee formuliert ist. Man sollte sich in die Situation des Kapitalgebers versetzen und sich die Frage stellen: „ Um was geht es ?“. Als nächstes sollte die Produkt- oder Unternehmensidee formuliert werden. Es sollte unbedingt den Kundennutzen und die Abhebung zur Konkurrenz beinhalten. Die Abhebung zur Konkurrenz führt zum nächsten Punkt. Mit Hilfe von Marktdaten in Bezug auf Kunden und Konkurrenz sollte ein vertiefter Einblick auf die Möglichkeiten des Unternehmens im Markt dargestellt werden. Der nächste Punkt stellt die verkaufsfördernden Maßnahmen dar. Zu neudeutsch das Marketing. Die Strategie des Markteintritts sowie auf die 4 Kernbereiche des Marketings wie z.B. die Distributionspolitik sollte ausführlich in Bezug auf den Businessplan beschrieben werden. Um die verkaufsfördernden Maßnahmen realisieren zu können benötigt man eine konkrete Finanzplanung die es ermöglichen soll, das Unternehmen mit ausreichend Kapital zu versorgen damit der Businessplan gelingt.
Da eine Geschäftsidee und der damit verbundene Businessplan gelingt, ist eine Abwägung von verschiedenen Umweltzuständen und den damit verbundenen Risiken wichtig. Nachdem die Umweltrisiken definiert wurden fehlen noch allgemeine Informationen zum geplanten Unternehmen. Inhalt des letzten Punktes des Businessplans sollte das Gründerteam und die angestrebte Unternehmensform sein.
Am Anfang der Existenzgründung (Selbstständigkeit) wird von jedem Gründer ein Konzept für das entstehende Unternehmen gefordert. Der sogenannte Businessplan dient dem Neugründer als Leitfaden und ist gerade in der Startphase der Firma sehr hilfreich, anhand des Businessplans kann sich der Existenzgründer orientieren und vergisst keinen wichtigen Punkt. Außerdem benötigt der Gründer einen Businessplan zur Beantragung von einem Existenzgründerzuschuss.
Wichtige Details wie zum Beispiel die Geschäftsidee, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH), der Standort der Firma und Kalkulationsbeispiele dürfen im Geschäftsplan nicht fehlen. Die umfassende Beschreibung des angehenden Geschäftes ist im Konzept selbstverständlich, denn auch wichtige Lieferanten und Kooperationspartner sind von einem gut ausgearbeiteten Businessplan schneller überzeugt. Das Internet bietet bereits eine große Auswahl an Businessplan Muster an, diese sind meist kostenlos, aber auch schwarze Schafe verstecken sich hinter manchen Angeboten.
Also Vorsicht. Sicher kann ihnen auch der Steuerberater zur Seite stehen, sprechen sie ihn einfach auf den Businessplan an oder fragen sie bei der Handwerkskammer in ihrem Bereich nach. Benötigen sie für ihr Unternehmen einen Kredit? Dann ist auch hier um den Businessplan nicht Drumherum zu kommen, auch hier werden mindestens 10 bis maximal 25 Seiten des Konzeptes für den Kreditanspruch benötigt. Nehmen sie die Hilfen von Ämtern und Behörden danken an, denn gerade in der Startphase haben sie noch ganz andere Sorgen.
Die kleine Unternehmensform ist seit November auf dem Markt und lässt viele Neugründer von ihrer Geschäftsidee träumen. Die Mini GmbH hat den Vorteil, man benötigt als Existenzgründer nur einen Euro als Startkapital und kann mit seiner Firma starten. Als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird die ein Euro GmbH auch bezeichnet, da die Haftung des Gründers auf das Vermögen der Firma beschränkt ist.
Der Gesetzgeber verspricht bei der Neugründung einer Mini GmbH eine Unkompliziertheit. Die Stammeilagen belaufen sie bei der Mini GmbH auf einen Euro, der Existenzgründer muss aber jährlich von seinem Gewinn 25% abgeben, solange bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Ist dieser Schritt gemacht wird aus der Mini GmbH die klassische GmbH gebildet. Für die Selbstständigkeit ist aber nicht nur die Unternehmensform wichtig, es kommen auf den Gründer auch weitere wichtige Schritte zu. Besonders wichtig für die Firmengründung ist ein Businessplan, das Konzept wird vom Gründer genau ausgearbeitet, wichtige Fakten und Kalkulationsbeispiele dürfen im Geschäftsplan keines Falls fehlen.
Da aber gerade in der Startphase der Existenzgründung die Zeit für verschiedene Dinge fehlt bietet das Internet bereits Businessplan Muster zum Ausarbeiten an, doch Vorsicht ist geboten es gibt nicht nur kostenlose Vorlagen, einige Internetanbieter machen mit dem kostenpflichtigen Businessplan Muster jede Menge Kohle. Einige Hausbanken und Steuerberater bieten ebenfalls ihre Hilfe bei der Geschäftsgründung an.
Täglich begegnen uns Geschäftsideen verschiedener Arten. Sei es eine Geschäftsidee aus dem Internet, oder eine Geschäftsidee im realen Leben. Unternehmen starten durch und das Tag für Tag und viele haben sehr große Erfolge mit der Geschäftsidee. Dafür wurde im Vorfeld einiges geleistet, denn eine Geschäftsidee muss sehr gut geplant werden. In erster Linie fragen sich Außenstehende aber: Wie kommt man auf eine gute Geschäftsidee? Am einfachsten findet man eine gute Geschäftsidee dann, wenn man mit offenen Augen und Ohren durch den Alltag wandert. Zuhören und Lesen sind die wichtigsten Faktoren die man im Alltag einsetzen muss, denn die Potentiale liegen in der Öffentlichkeit.
Hören Sie nicht oft von Bekannten die Kritik die mit „Warum gibt es das nicht auf für…“ oder „Wann gibt es denn endlich…“ bzw. „Gibt es das schon…?“ Mit solchen Worten beginnen häufigen die guten Geschäftsideen. Jetzt sollte man aber nie vergessen die Geschäftsidee erst zu planen, denn einfach von heute auf morgen lässt sich kein Unternehmen realisieren. Mit der Geschäftsidee Geld verdienen, geht nur dann wenn man etwas anbietet was es noch nicht gibt, oder wenn man etwas Vorhandenes deutlich verbessert. Auch besteht die Möglichkeit nach zu teuren Angeboten zu recherchieren, die man der Öffentlichkeit günstiger bieten kann, ohne dass die Qualität der Leistung schrumpft. Um im Vorfeld eine Recherche zur Geschäftsidee zu betreiben, ist es unverzichtbar sich mit der Zielgruppe auseinanderzusetzen. Nur wenn Sie die Zielgruppe ansprechen, gewinnen Sie hilfreiche Informationen über die Möglichkeiten und Potentiale der Geschäftsidee. Brauchen Sie Lieferanten etc. dann kontaktieren Sie auch diese! Am besten nicht nur schriftlich, sondern vor Ort, denn im persönlichen Gespräch fließen wichtige und ausschlaggebende Informationen wesentlich lockerer über die Lippen. Zudem haben viele Unternehmer keine Zeit um Ihre langen E-Mails mit schier endlosen Informationen zu beantworten. Mündlich ist eben doch der bessere Weg!
Nebenbei können Sie die Zeit nutzen, um Ihre Selbständigkeit auch in Form eines Konzeptes zu planen. So kommen Sie mit früh genug auf das Thema Businessplan, Geschäftskonto uvm.
Im Zusammenhang mit der Existenzgründung spielt der Begriff der Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Selbständigkeit beginnt formal mit der Aufnahme einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Gewerbeanmeldung. Rechtlich betrachtet ist jedoch nur derjenige selbständig tätig, wer im wesentlichen sowohl über freie Arbeitsgestaltung verfügt, als auch über die Arbeitszeit und den -ort frei bestimmen kann.
Gegen Selbständigkeit und für eine unselbständige Beschäftigung sprechen demnach: fehlende Unternehmerinitiative und -risiko, Anspruch auf Urlaub/ Entgeltfortzahlung, Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber und festes Entgelt. Für die Beurteilung, ob letztlich Selbständigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Im Zweifelsfall können vertragliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausschlaggebend sein.
Infolge des verschärften Wettbewerbs tritt immer häufiger das Phänomen der sog. „Scheinselbständigkeit“ auf. Hierbei lagern viele Unternehmen zunehmend Aufgaben aus, um Lohnkosten zu sparen. Es werden Verträge mit bisherigen Arbeitnehmern und Fachkräften geschlossen, die zukünftig als selbständige Unternehmer auftreten. Dies kann jedoch zu erheblichen Auswirkungen für den Arbeitgeber führen.