Privateinlage
Stellen Unternehmer einem Betrieb Privatvermögen in Form von Erzeugnissen, Geld oder Waren für unternehmerische Zwecke zur Verfügung handelt es sich um eine Privateinlage. Als Einlagenwert wird in diesem Zusammenhang der Wert bezeichnet, der die Privateinlage umfasst. Der Ansatz der Privateinlage stellt im Regelfall einen Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar.
Insbesondere im Zuge der Existenzgründung werden oftmals Privateinlagen geleistet um fehlendes Kapital kompensieren zu können. Die Durchführung einer Privateinlage kann ferner im Zuge der Überbrückung etwaiger Liquiditätsengpässe notwendig und sinnvoll sein. Die Privateinlage ist in der Buchführung zu erfassen und wirkt erhöhend auf das Eigenkapital. Aus der Abschreibung der Privateinlage wird es möglich steuerliche Vorteile über die verbundene Gewinnminderung zu erwirken.
Im Falle der Anschaffung des für die Privateinlage angedachten Wirtschaftsgutes innerhalb von 3 Jahren vor der Privateinlage wird der Teilwert maximal in Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Bemessungsgrundlage zur Abschreibung entspricht grundsätzlich dem Einlagenwert.