Selbstständigkeit

Abgelegt unter: Selbstständigkeit — JG @ 15:36

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung spielt der Begriff der Selbstständigkeit eine zentrale Rolle. Selbständigkeit beginnt formal mit der Aufnahme einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit im Rahmen der Gewerbeanmeldung. Rechtlich betrachtet ist jedoch nur derjenige selbständig tätig, wer im wesentlichen sowohl über freie Arbeitsgestaltung verfügt, als auch über die Arbeitszeit und den -ort frei bestimmen kann.

Gegen Selbständigkeit und für eine unselbständige Beschäftigung sprechen demnach: fehlende Unternehmerinitiative und -risiko, Anspruch auf Urlaub/ Entgeltfortzahlung, Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber und festes Entgelt. Für die Beurteilung, ob letztlich Selbständigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Im Zweifelsfall können vertragliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausschlaggebend sein.

Infolge des verschärften Wettbewerbs tritt immer häufiger das Phänomen der sog. „Scheinselbständigkeit“ auf. Hierbei lagern viele Unternehmen zunehmend Aufgaben aus, um Lohnkosten zu sparen. Es werden Verträge mit bisherigen Arbeitnehmern und Fachkräften geschlossen, die zukünftig als selbständige Unternehmer auftreten. Dies kann jedoch zu erheblichen Auswirkungen für den Arbeitgeber führen.

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