UG
Viele Existenzgründer haben lange auf die neue Unternehmergesellschaft ( UG ) gewartet. Ab Herbst diesen Jahres ist es dann soweit die neue Mini GmbH kann gegründet werden. Das Gründungsverfahren der UG, auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll einfacher und unkomplizierter ablaufen wie bei der bisherigen traditionellen GmbH. Die UG kann mit nur einem Euro Startkapital gegründet werden und die Haftung des Unternehmers wird auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
Für die UG oder auch ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) genannt wird es eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss. So fallen für den Gründer einer Unternehmergesellschaft erhebliche Gründungsgebühren weg. Lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar noch vorgelegt werden, wobei die Kosten hierfür aufgrund der niedrigen Stammeinlagen gering bleiben. Neu ist aber das die Gesellschafter der UG verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn dies erforderlich werden sollte. Damit wird versucht der so genannten Firmenbestattung entgegen zu steuern.
Wichtig für den Gründer einer UG ist, dass er frühzeitig einen Unternehmens- oder Steuerberater mit in sein Gründungsvorhaben einbezieht. Gerade die steuerrechtlichen Aspekte stellen sie bei einer Mini GmbH als Kapitalgesellschaft anders dar, als bei einem Einzelunternehmen. Der Existenzgründer einer UG sollte auch bedenken, dass er 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro ansparen muss. Danach besteht für ihn jedoch die Möglichkeit die UG in die klassische GmbH umzuwandeln.