Unternehmergesellschaft für Webdesigner

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Ab dem 1. September 2008 wird es für Existenzgründer, die sich als Webdesigner selbständig machen wollen, möglich sein, ab einer Einlage von 1 Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die Unternehmergesellschaft ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH. 25 % des Jahresüberschusses des Existenzgründers müssen jedoch einbehalten werden, bis eine Mindesteinlage von 10.000 Euro erreicht ist.

Die auch als ein Euro GmbH (1 Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft ist für Webdesigner auch deshalb interessant, weil die Kosten der Eintragung sehr gering sind und das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Abkoppelung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Für Webdesigner, die eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen wollen, empfiehlt sich aufgrund der unklaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtanwaltes.

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