Unternehmergesellschaft
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechtes und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG bringt auch eine neue Rechtsform, die Unternehmergesellschaft hervor. Die neue Euro GmbH, wie sie auch genannt wird ist haftungsbeschränkt und kommt als neue GmbH- Variante ohne Mindestkapital aus. Grundsätzlich soll die Gründung einer Unternehmergesellschaft eine flexiblere und billigere Möglichkeit der Firmengründung bieten.
Erforderlich für die Gründung einer neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH ist ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag, ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers und eine Liste der Gesellschafter. Weiterhin muss bei der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine symbolische Stammeinlage von einem Euro geleistet werden. Zudem gibt es für die Unternehmergesellschaft eine Mustersatzung, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss und somit erheblich Notargebühren eingespart werden können.
Um ein rechtssicheres und glaubhaftes Auftreten der Unternehmergesellschaft im Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten, ist für die Euro GmbH die Ansparung von Gewinnen vorgesehen. Vor allem um den Gläubigerschutz zu wahren muss der Gründer einer UG 25% seiner Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro ansparen. Danach besteht für ihn allerdings die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in die klassische GmbH umzuwandeln.